Von notebooksbilliger.de beantwortete Beschwerde. | 19 Views | 08.03.2021 | 17:10 Uhr
geschrieben von Ichbleibe Anonym

notebooksbilliger.de AG (Sarstedt)

Umgehung von Verbraucherrechten

Bestell-/Kundennummer: 9274891

Umgehung von Verbraucherrechten

Die notebooksbilliger.de umgeht meiner Meinung nach bewusst Sachmängelgewährleistungsrechte von Verbraucher*innen.

SCHLAGWORTE

Anfang November 2020 eine neue RTX 3090 gekauft. Ende Januar 2021: RTX 3090 ist nachgewiesen defekt.

Ich forderte NBB zur Ersatzlieferung innerhalb von zwei Wochen auf. NBB hatte während dieser Frist dieselbe Grafikarte im Online-Shop "sofort ab Lager" verfügbar. NBB schwieg trotzdem zwei Wochen lang.

Nach Fristablauf erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Keine drei Stunden später antwortete NBB mit den üblichen Floskeln (Rücktritt werde nicht gewährt; NBB behält sich 2 Nachbesserungsversuche vor).

Erst später habe ich erfahren, dass NBB eigenmächtig (also ohne mich zu informieren oder um Erlaubnis zu bitten) meine Grafikkarte zur Reparatur an den Hersteller geschickt hat, obwohl ich explizit Ersatzlieferung verlangt habe. Seitdem streite ich mich mit diversen Mitarbeitenden aus diversen Abteilungen. Die Mitarbeitenden tun mir leid. Sie können einfach nichts für dieses unterirdische Verhalten bei Reklamationen.

Mir kommt es so vor, als würde sich NBB bewusst über Rechte der Verbraucher*innen hinwegsetzen in der Hoffnung, dass sich Verbraucher*innen mit der Reparatur nach Garantiebedingungen der Hersteller zufrieden geben werden, obwohl sie einen Anspruch auf Ersatzlieferung haben. Ich habe mich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert. Eine Klage wird derzeit geprüft.

Ich werde nie wieder etwas bei notebooksbilliger.de kaufen.

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Meine Forderung an notebooksbilliger.de AG: Rückerstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2021 | 17:10
Firmen-Antwort von: notebooksbilliger.de AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Hallo Ichbleibe Anonym,

wir setzen uns nicht über Verbraucherrechte hinweg - vielmehr haben wir bereits erklärt, dass es für Ihre Forderungen keine rechtliche Grundlage gibt.

Wir nehmen Verbraucherrechte sehr erst und werden uns berechtigten Anfragen auch nicht verwehren.

Aufgrund Ihrer Ankündigungen werden wir den Sachverhaltung hier nicht weiter kommentieren.

Viele Grüße
Ihr notebooksbilliger.de Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2021 | 18:07
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Die Prüfung der Klage obliegt hoffentlich jemanden der sich auskennt. Gemäß BGB Paragraph 439 Absatz 3 ist die vom Händler gewählte Form der Gewährleistung zulässig. Ein Punkt den viele Verbraucher immer wieder überlesen.



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