Durch Deutsche Lufthansa gelöste Beschwerde. | 307 Views | 12.03.2021 | 19:13 Uhr
geschrieben von Ute Gabat

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)

Kostenpflichtig gebuchte Sitze werden nicht rückerstattet

Bestell-/Kundennummer: FBID 34806501

Kostenpflichtig gebuchte Sitze mit mehr Beinfreiheit werden nicht rückerstattet

Ich hatte im Dezember einen Flug nach Teneriffe mit Lufthansa gebucht.

SCHLAGWORTE

Bei der Buchung wurde mit gegen einen Aufpreis von 25,-- Euro je Platz und Flug (wir sind zu zweit geflogen, somit gesamt 100,-- Euro) angeboten. Da ich 1,95 m groß bin, habe ich dieses Angebot angenommen.

Beim Check -in wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass Lufthansa das Flugzeug geändert hat und ich erhielt Sitze, die zwar die gleiche Nummer wie bei der Reservierung hatten, aber keine Sitze mit mehr Beinfreiheit waren.

Dies habe ich sofort im Flugzeug reklamiert, es bestand allerdings angeblich keine Chance, die Sitze zu wechseln. Der Flugbegleiter zeigte Verständnis und hat angeblich ein Reklamations-Formular ausgefüllt.

Auf meine Frage, was denn beim Rückflug mit dem Flugzeug/den reservierten Sitzen passiert, konnte oder wollte er mir keiner Auskunft geben.

Somit passierte auf dem Rückflug das gleiche wie bereits beschrieben.

Gleich in der KW 2 habe ich deshalb nochmals selbst reklamiert und erhielt obige Reklamation-Nr. Seitdem keine Rückmeldung - außer Vertröstung, dass es Zeit braucht.

Ich frage mich nun allerdings, wozu man Zeit braucht, eine berechtigte Rückerstattung von 100,-- Euro auszuzahlen. Oder will man das Aussitzen, in der Hoffnung, der Kunde vergisst das?

Ich finde es unverschämt, wie Lufthansa, an der wir ja nun als Bürger aufgrund unserer Regierung Anteilseigner sind, mit uns als Bürger um geht.

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Meine Forderung an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Rückerstattung der 100 Euro bzw. Mahnkosten von 20,-- Euro.


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Kommentare und Trackbacks (4)


12.03.2021 | 20:42
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Die Lufthansa anschreiben mit Fristsetzung. Erfolgt keine zeitnahe Rückmeldung sollte man von der Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen.
Der letzte Absatz ist inhaltlich totaler Humbug. Auch wenn der deutsche Staat mittlerweile den größten Anteil an Aktien besitzt macht sie als Person das nicht zum Anteilseigner.

22.03.2021 | 11:32
von Ute Gabat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion seitens Lufthansa. So geht man nicht mit Kunden um


20.05.2021 | 13:29
von Ute Gabat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider gar keine Reaktion. Aufgrund einer Rechtsberatung habe ich nun eine Einschreiben per Post mit Fristsetzung weg geschickt. Danach werde ich einen Mahnbescheid beantragen


13.04.2022 | 10:05
von Ute Gabat gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat es über Reclabox keine Lösung gegeben.
Ich habe deshalb einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Eine Klage führte zum Erfolg, obwohl dies natürlich lange dauerte.
Tipp für alle: es nicht nicht erfolgte Leistungen, was immer erstattet werden muss.




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