E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Neukundenbonus b. Schlussrechnung nicht berücksichtigt/ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto-Nr.: 232 063 830 056
Nachfolgende Beschwerde habe ich bereits am 04.03.2021 per E-Mail an Sie geschickt.
Vom Kundenservice erhielt ich umgehend eine automatisierte Antwortmail, in der man mir mitteilte, dass man sich um mein Anliegen kümmern würde. Leider ist bis heute keine Rückmeldung/Klärung erfolgt!
Der mir vertraglich zustehende Neukundenbonus wurde bislang noch immer nicht in voller Höhe separat ausgezahlt bzw. die Schlussabrechnung vom 03.03.2021 berichtigt. Vielmehr wurde die laut Schlussrechnung offene Forderung i. H.v. 49,25 Euro am 19.03.2021 von meinem Konto abgebucht!
Ich habe Sie daher erneut aufzufordern, mir den Neukundenbonus i. H.v. 135 Euro unverzüglich auf das bekannte Girokonto zu überweisen!
>In Ihrem Willkommensschreiben vom 26.02.2020 bestätigen Sie mir die Strombelieferung Ihrerseits ab dem 01.03.2020 und teilen mit, dass mit meinem Tarif ein Bonus in der genannten Höhe verbunden ist. Ausweislich der gleichzeitig von Ihnen mit übersandten Preis- und Lieferbedingungen sowie AGB ist festzuhalten, dass der Vertrag zunächst eine Mindest-Laufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Lieferbeginn (d. h. bis zum 28.02.2021) hat, da die Lieferung am 1. eines Monats (hier: 01.03.2020) beginnt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. (s. Nr. 3.8.1 der Preis- und Lieferbedingungen). Die Regelungen zum Bonus sind in Ziffer 4 der Allgemeinen Strombelieferungsbedingungen niedergelegt sind.
Nachdem die Strombelieferung, wie gewünscht, am 01.03.2020 begann, habe ich meinen mit Ihnen geschlossenen Vertrag am 25.10.2020 zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (d. h. 28.02.2021) gekündigt. Mit Schreiben vom 26.10.2020 bestätigten Sie mir den Erhalt meiner Kündigung und teilten mit, dass der Vertrag "wie gewünscht zum 26. Oktober 2020 beendet wird". Da diese Aussage fehlerhaft war (mein Wille war ausdrücklich die Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit am 28.02.2021) und zudem den o. g. Preis- und Lieferbedingungen zuwider läuft, war für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie auf diese fehlerhafte Kündigungsbestätigung gekommen sind.
Ich habe mich daher am 27.10.2020 über das Onlineportal im Chat an Sie gewandt und auf diesen offensichtlichen Fehler hingewiesen. Hier wurde mir Ihrerseits bestätigt, dass ein Fehler Ihrerseits passiert ist und das Datum des Lieferendes auf den 28.02.2021 korrigiert werden wird. Mein Vertrag wurde bis zur endgültigen Klärung Ihrerseits dennoch zunächst weiterhin als nicht aktiv bzw. als "nicht in Belieferung" angezeigt. Zudem übersandten Sie mir am 09.11.2020 eine "Schlussrechnung 2020" für den Lieferzeitraum 01.03.2020 bis 26.10.2020; in dieser wurde mir kein Bonus i. H.v. 135,-- Euro gutgeschrieben (soweit korrekt, da bis dato kein volles Jahr der Belieferung vorlag).
Nachdem Sie offenbar zwischenzeitlich intern die Ihrerseits fehlerhafte Umsetzung meiner Kündigung (zum 28.02.2021) korrigieren konnten, erhielt ich von Ihnen sodann ein neues "Willkommensschreiben" vom 15.11.2020, in dem Sie mir die Strombelieferung ab dem 27.10.2020 bestätigten. Da sich die Vertragskontonummer (232 063 830 056) nicht geändert hat, gehe ich davon aus, dass Sie meinen bisherigen Vertrag reaktiviert haben. Nichts anderes kann erfolgt sein, da ich zu keiner Zeit einen neuen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe, sondern Sie lediglich aufgefordert habe, meinen alten Vertrag entsprechend der seinerzeit gültigen Bedingungen (wieder) zu erfüllen, nachdem Ihrerseits aus mir unerklärlichen Gründen von Ihren eigenen Preis- und Lieferbedingungen (hier: Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten) abgewichen worden ist.
Da mir im weiteren Zeitverlauf Ihrerseits keine korrigierte Kündigungsbestätigung zum 28.02.2021 übersandt wurde, habe ich mich am 09.12.2020 erneut per Chat mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir bestätigt, dass mein Vertrag nunmehr korrekt am 28.02.2021 enden wird. Im Rahmen dieser Unterhaltung fragte ich zudem explizit danach, ob mir auch weiterhin der vertraglich zugesagte Bonus i. H.v. 135,-- Euro zusteht und dieser auf der Schlussrechnung gutgeschrieben werden wird. Dies wurde mir von Ihnen entsprechend bestätigt! Nichts anderes kann rechtens sein, da der Vertrag von mir korrekter Weise nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (28.02.2021) beendet wurde, sondern dieser erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit enden sollte.
Mein ausdrücklicher Wunsch war es somit, dass ich von Ihnen (entsprechend der Vertragsbedingungen) ein volles Kalenderjahr lang mit Strom beliefert werde. Weshalb Sie die Lieferung gleichwohl (zumindest kurzfristig) bereits zum 26.10.2020 beendet haben, ist für mich weiterhin nicht nachvollziehbar und (wie von Ihnen ja auch bereits schriftlich bestätigt) auf einen Fehler Ihrerseits zurückzuführen. In Konsequenz ist dieser Fehler alleine von Ihnen zu vertreten und kann nicht zu meinen Lasten gehen!
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (28.02.2021) erhielt ich von Ihnen nunmehr am 03.03.2021 eine (weitere) "Schlussrechnung 2020/2021" für den Zeitraum 15.10.2020-28.02.2021. Auf dieser Schlussrechnung wurde (ebenfalls) nicht der mir zustehende Bonus i. H.v. 135,-- Euro gutgeschrieben! Dies widerspricht den geltenden Vertragsbedingungen und steht zudem im Widerspruch zu Ihrer Aussage/Bestätigung vom 09.12.2020 (s. o.)!
Sollte Ihrerseits eine Gutschrift des Bonus nicht erfolgt sein, da der Vertrag geendet hat, bevor die Erstvertragslaufzeit abgelaufen ist (Nr. 4 der Allgemeinen Strombelieferungsbedingungen), weise ich wiederholt darauf hin, dass der Vertrag - wenn überhaupt - nur kurzfristig unterbrochen war, Ihrerseits nahtlos am 27.10.2020 wieder reaktiviert wurde und die Beendigung vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit alleine von Ihnen zu vertreten ist (s. Ausführungen zuvor)!
Vor diesem Hintergrund muss ich Sie auffordern, mir unverzüglich (spätestens bis zum 20.03.2021) den mir vertraglich zustehenden Bonus i. H.v. 135,-- Euro auf mein Ihnen bekanntes Girokonto zu überweisen!
Andernfalls werde ich entsprechende rechtliche Schritte gegen Sie einleiten lassen. In unserem beidseitigen Interesse (ich habe aufgrund Ihres Fehlers schon genug Zeit mit entsprechenden Aufklärungs- und Regelungshandlungen verbringen müssen!), darf ich Sie um eine unkomplizierte und zügige Erledigung bitten.
22.03.2021 | 15:06
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Sebastian,
vielen Dank für Ihre ausführliche Darstellung. Es tut uns wirklich leid, dass Sie sich über uns ärgern und so unzufrieden mit uns sind, bitte entschuldigen Sie. Wir unterstützen Sie jetzt sehr gern und kümmern uns darum. dass das Ganze noch einmal geprüft wird und Sie so schnell wie möglich eine Rückmeldung erhalten.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH