Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 131 Views | 30.03.2021 | 12:35 Uhr
geschrieben von Alexander Schmitt

Stromio GmbH (Kaarst)

Auf deutlich Strompreiserhöhung nicht ausreichend hingewiesen

Bestell-/Kundennummer: 21983879

Fa. Stromio hat uns mit der Stromverbauchsrechnung zum 30.04.20 den Strompreis erhöht ohne auf die Erhöhung explizit hingewiesen zu haben.

Es wurde nur auf die neue Abschlagszahlung hingewiesen.

Die bis zum 17.04. geltenden Konditionen waren ein Preis von € 0,2509 kWh (brutto).

Aktuell liegt der Preis bei € 0,3220 kWh (brutto).

Eine Steigerung um fast 30%!

Diese Kostenerhöhung ist aus meiner Sicht zum einen nicht gerechtfertigt und zum anderen wurde darauf nicht hinreichend hingewiesen. Ebenso kein Hinweis auf das Recht zur Sonderkündigung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigungsrecht umgehend, Kostenrückerstattung für die deutlich zu viel entrichteten Stromkosten zwischen 04/20 und 03/21.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.03.2021 | 08:03
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


06.04.2021 | 20:26
von Alexander Schmitt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Folgende Rückinfo von Stromio auf meine Fragen:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.04.2021.

Gern haben wir Ihre Mitteilung zur Kenntnis genommen.

Gemäß Ihrer Aussage, dass unsere E-Mail in Ihrem Spamordner gelandet sei, teilen wir Ihnen mit, dass dies an Ihrem E-Mailanbieter liegt. Dieser kennzeichnet E-Mails, die von einer bestimmten Domain versendet werden, als unsicher und verschiebt diese in den Spam- bzw. Junkmailordner.

Um dieses Procedere zu umgehen, wird empfohlen, bestimmte Absender einer E-Mail als sicher zu markieren oder aber vorab unter den Kontakten zu hinterlegen.

Wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass Sie uns mit Ihrer Bestellung vom 20.03.2019 die hinterlegte E-Mail Adresse (tanjaschmitt09 spider monkey gmail.com) mitgeteilt haben. Eine Änderung der E-Mail Adresse liegt nicht vor. Demzufolge ist eine eventuell nicht Zustellung, nicht zu unseren Lasten zurückzuführen.

Gleichzeitig haben wir Ihr Anliegen bezüglich der Rechtskräftigkeit unseres Schreibens für Sie geprüft und teilen Ihnen mit, dass dieses rechtskräftig ist. Der Kunde muss über eine Preiserhöhung in schriftlicher oder persönlicher Form informiert werden.

Ob dieses Schreiben in Form eines Geschäftsbriefes oder als Flyer versandt wird, ist dabei irrelevant. Hierbei ist anzumerken, dass die Überschrift unserer Preisanpassungsmitteilung ("Neue Preise für Ihren Stromtarif"), sowie die Platzierung Ihrer neuen Preise auf der ersten Seite, den Inhalt transparent übermitteln.

Wir sind nicht in der Pflicht, den Zugang der E-Mail als solche zu beweisen, sondern den Zugang der Preisinformation als solche, d. h. wir müssen nachweisen, dass der Kunde die Möglichkeit hatte, vor Wirksamwerden der Preisanpassung von dem Informationsschreiben Kenntnis zu erlangen.

Hierbei weisen wir Sie darauf hin, dass die Online-Korrespondenz gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 6 Absatz 2 und § 18 Absätze 1 - 5 rechtens ist. Bei der Bestellung des Online Tarifes wurden Sie auf die Kommunikationsart hingewiesen und haben dem zugestimmt.

Die verspätete Kenntnis der Preiserhöhung fällt nicht zu unseren Lasten, da Sie, unabhängig von unserer E-Mail mit Hinweis, dass ein Dokument in Ihr Kundenportal hinterlegt wurde, dazu verpflichtet sind, Ihr Kundenportal eigenständig auf Dokumente zu prüfen.

Nach Wirksamwerden der Preisanpassung können wir Ihnen kein Sonderkündigungsrecht, sowie einem rückwirkenden Tarifwechsel zum 18.04.2020 gewähren.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Elena Sauer
Ihr stromio Kunden-Service-Team

Meine Nachricht an Stromio dazu:

Sehr geehrte Frau Sauer,
die von Ihnen genannte Benachrichtigung vom 17.12.19 (kurz vor den Weihnachtsfeiertagen) ist bei meiner Frau im SPAM Postfach gelandet. Warum das passiert müssen Sie uns erklären. Andere Mitteilungen von Ihnen sind nicht im SPAM Ordner gelandet. In der heutigen Zeit ist es definitiv technisch kein Problem eine Lesebestätigung für eine so wichtige Information anzufordern.
Zudem wird in dieser mail mit keinem Wort auf eine Tariferhöhung hingewiesen. Eine transparente Kundeninformation kann ich hier nicht erkennen. Im Gegenteil, es drängt sich auf, daß hier mit Absicht versucht wird die Tariferhöhung zu verschleiern.
Zudem ist eine Tariferhöhung um fast 30% und gleichzeitig eine Erhöhung der sowieso schon erheblichen Grundgebühren in keiner Weise mit gestiegenen Kosten zu erklären.
Ich habe insofern Verständnis daß es zu angemessenen Preiserhöhungen kommen kann und deshalb biete ich Ihnen als Kompromißvorschlag an, daß Sie die mir von Stromio am 26.03.2021 angebotenen Konditionen (gültig ab 18.04.21) rückwirkend zum 18.04.2020 gewähren. Dies sind immer noch höhere Preise als ursprünglich bis zum 18.04.2020 geltend und höhere Tarife als bei anderen Anbietern aktuell erzielbar.
> Das ist unser Angebot für Sie:
> > >
> > > Ihr neuer Tarif: grünstrom smart
> > > Tarifwechsel gültig ab: 18.04.2021
> > > Ihre Preisgarantie: 12 Monate
> > > Ihr Arbeitspreis pro kWh: 29,35 Cent
> > > Ihr Grundpreis pro Jahr: 139,00 EUR
> > > Ihr Jahresverbrauch: 9.575 kWh
> > > Preisfindungsdatum: 26.03.2021
> > > Ihr voraussichtlicher Abschlag: 246,00 EUR/MONAT
In Erwartung einer positiven Entscheidung verbleibe ich.

Freundliche Grüße
Alexander Schmitt


07.04.2021 | 23:17
von Alexander Schmitt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rückinfo von Stromio auf welcher Basis die Erhöhung der Stromkosten um rund 30% erfolgte:

Preisanpassungen sind von individueller Natur und werden mit Hilfe von Formeln und Algorithmen berechnet, die im Energiebelieferungssektor bekannt sind.

Des Weiteren setzt sich der Preis nicht nur aus dem Einkaufspreis des Stroms oder der Steuern zusammen, sondern beinhaltet auch Lohnkosten, Mietkosten von Gewerbeobjekten, Computer und Technik und viele andere Kosten.

Aus diesem Grund ist eine komplette Aufdeckung der Kosten nicht möglich.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Elena Sauer
Ihr stromio Kunden-Service-Team


08.04.2021 | 21:07
von Alexander Schmitt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist es denn rechtlich zulässig, wenn der Stromanbieter willkürlich die Vertragskonditionen anpasst in der Hoffnung und mit der Absicht, daß der Kunde die Information nicht erkennt?


09.04.2021 | 17:34
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Diese Sache mit dem Flyer ist schon nicht rechtsgültig. Schauen Sie mal bei den anderen Beschwerden, in der Regel erhalten die Kunden alle die alten Konditionen und Sonderkündigungsrecht. Da gibt es auch genug Gerichtsurteile zu.

Ps: editieren Sie mal die Emailadresse aus dem Beitrag oben, sonst brauchen Sie bald keinen Spamfilter mehr :)

15.04.2021 | 23:41
von Alexander Schmitt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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