Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 129 Views | 19.05.2021 | 14:13 Uhr
geschrieben von Marcel Winkler

E.ON Energie Deutschland GmbH (Hamburg ??)

E.ON verspricht Klärung und kümmert sich nicht

Am 1. März hatte ich auf dieser Plattform den unten angefügten Bericht eingestellt.

SCHLAGWORTE

Sehr erfreulich war, dass E.ON sich sofort meldete und mich bat den Sachverhalt an eine vorgegebene E-Mail Adresse zu senden.

Von dort kommt weder eine Empfangsbestätigung – auch auf wiederholter Sendung nicht – noch sonst wie irgend eine Reaktion.

Folglich habe ich die Beschwerde am 09.04.2021 nochmals wieder eingestellt.

Auch hier erfolgte sofort eine Reaktion durch E.ON:

Sie würden das Ganze prüfen und käme dann auf mich zu.

Seit dem 1. März, nunmehr 2,5 Monate werde ich hingehalten.

Es kommt wieder nichts. Nicht nur, dass ich einen mir völlig unbekannten Vollstreckungsbescheid von E.ON in der Schufa habe, man meldet durch das Inkasso-Unternehmen laufend verkehrte Adressen an die Schufa.

Hier nochmal mein Problem:

Ich wohne seit längeren bei Bekannten in deren Haus, in einer separaten Wohnung.

Ohne irgendeinen Vertrag mit einem Energieträger, da diese Wohnung keine eigenen Erfassungsgeräte hat.

Auch vorher habe ich in einer Dienstwohnung gelebt, wo ich keine eigenen Verträge abschließen musste.

Leider muss ich nun wegen Eigenbedarf der Kinder diese Wohnung räumen.

Als sich nun eine neue Wohnung gefunden hatte, sollte ich dem Vermieter eine Schufa-Auskunft vorlegen. Als ich diese in Händen hielt, hat mich, wie man so schön sagt, der Blitz getroffen: Seit 2012 liegt dort ein Vollstreckungsbescheid der E.ON Deutschland gegen mich vor.

Ich habe noch nie einen Vertrag mit der E.ON abgeschlossen.

Die neue Wohnung konnte ich nun vergessen und habe der Schufa mitgeteilt, dass hier ein Irrtum vorliegen muss. Die Schufa hatte sich der Sachlage auch angenommen und ich erhielt ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen. Diese teilen mir mit, dass seit dem 22.03.2012 ein Vollstreckungsbescheid über ein Amtsgericht in Hamburg gegen mich vorliegt.

Man übermittelte mir eine Zahlungsaufstellung vom 22.02.2021 mit Eingang am 26.02.2021 und einem Zahlungsziel zum 01.03.2021.

Ich soll also innerhalb von 3 Tagen zahlen, ohne Hintergründe zu kennen.

Diese Zeitspanne finde ich unverschämt und es bedeutet für mich Angst pur.

Empathielos wird nicht einmal eine Zeitspanne zur Klärung angeboten, sondern nur Druck erzeugt. Neun Jahre wusste ich nichts davon, neun Jahre wurden mir persönlich gegenüber keine Forderungen erklärt oder auch nur ein Schreiben zugestellt.

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Ich weiß nicht einmal an welche Adresse dieser Vollstreckungsbescheid gesendet wurde.

Da die anscheinend einen Titel gegen mich haben, von dem ich bisher nicht wusste, können die trotzdem ohne Rücksicht loslegen und ich bin wehrlos.

Ich verfüge auch nicht über die finanziellen Mittel, um diese ungeklärte und unberechtigte Summe zu zahlen, damit ich nicht weiter in Bedrängnis komme.

Der Aufstellung kann ich entnehmen, dass die ursprüngliche Summe 867,93 € mit Zinsen und Gerichtsvollzieher 135,40 € sich nun auf 1.176,34 € beläuft. Man hat mir keine weiteren Unterlagen überreicht und ich weiß nicht, was es ist, woher und warum. Nur eines weiß ich: ich habe noch nie einen Vertrag bei oder mit der E.ON abgeschlossen!

Auch die angeblichen Kosten für einen Gerichtsvollzieher, dass hätte ich doch merken müssen, wenn dieser vor meiner Tür steht. Der kommt doch bestimmt nicht nur einmal, sondern so lange, bis er einen antrifft, oder?

Aus der Schufa-Auskunft ersichtlich, haben die Beauftragten der E.ON, also das Inkasso-Unternehmen, laufend Daten über mich an die Schufa übermittelt. Es wurde Adressen gemeldet, wie zum Beispiel ich soll in Münster in der Heinrich-Ebel-Straße gewohnt haben. Ich habe nachweislich nie in Münster gewohnt. Also gehe ich davon aus, dass es hier eine Verwechslung gibt.

Bereits im Jahr 2016 wurde mir ein Vollstreckungsbescheid der E.ON zugestellt. Dieser war falsch adressiert und wurde von der Post mit der richtige Adresse versehen und mir zugestellt. Dies kann ich auch beweisen, da ich alle Unterlagen noch besitze.

Gegen diesen Vollstreckungsbescheid konnte ich jedoch Einspruch einlegen und es kam zu einem Gerichtstermin vor dem Amtsgericht. Da ich damals nachweisen konnte, dass ich nie einen Mahnbescheid erhalten habe, da auch dieser verkehrt adressiert war und die Leistung an einem Ort erbracht wurde, wo ich nie gemeldet war, hat die E.ON ihre Klage zurückgezogen.

Nun fängt es wieder an, und vor allem mit einem Vollstreckungsbescheid, welcher bald 9 Jahre alt und mir bisher unbekannt ist.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Entwertung des Vollstreckungstitels


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2021 | 14:13
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Marcel,

vielen Dank für Ihren erneuten Beitrag hier in der ReclaBox.

Es tut uns leid, dass Sie noch keine Antwort von uns bekommen haben. Bitte entschuldigen Sie. Schicken Sie uns Ihre E-Mail doch bitte direkt einmal an unser Postfach frag spider monkey eon.com. Wir kümmern uns gern um alles Weitere. Es wird sich alles klären.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


27.05.2021 | 17:57
von Marcel Winkler | Regelverstoß melden
Hallo E.ON! Entschuldigung aber wollt ihr mich verar.? Zum dritten Mal stelle ich hier eine Bescherde ein, immer die selbe Sache und jedesmal erhalte ich eine Mail von Euch mit identischem Text. Jedemal sende ich die Unterlagen an die Mail-Adresse. NNNNNIIIIEEEEE passiert etwas. Was soll das?

09.06.2021 | 09:40
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein E.ON schreibt folgendes:

Sehr geehrter Herr Winkler,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 20. März 2021.

Vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihres Anliegens.

Unsere offene Forderung wurde, wie Sie wissen, an das Inkassounternehmen abgegeben und dort befindet es sich derzeitig noch.

Um eine Inkasso-Rücknahme anzustoßen und die offenen Beträge zu stornieren,
benötigen wir eine Meldebescheinigung aus der hervor geht, dass Sie nicht in der
Verbrauchsstelle gewohnt haben.

Teilen Sie uns gerne gleichzeitig eine Rufnummer mit unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können, um Ihr Anliegen noch schneller zu bearbeiten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

E.ON weigert sich aber mir Auskunft zu erteilen um welchen Zeitraum es sich handelt, um was für einen Vertrag der Energieversorgung es geht und zu welcher Wohnung dieser angeblich abgeschlossen wurde.

Meine Frage:
Muss ich jetzt einen Lebenslauf mit sämtlichen Wohnadresse aus meinem Leben mit Meldebescheinigungen dort einreichen?

Die E.ON ist ein ignoranter Verein, der meine Machtstellung skrupellos ausnutzt und nicht Kundenorientiert handelt.


11.06.2021 | 10:50
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Marcel,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Es tut uns leid, dass Sie diesen Eindruck von uns haben und noch Fragen offen sind. Gern haben wir Ihr Anliegen direkt noch einmal an unsere zuständige Fachabteilung für Sie weitergeleitet. Die Kollegen melden sich so schnell es geht bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



25.06.2021 | 12:36
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON verweist immer an das Inkasso-Unternehmen und das Inkasso-Unternehmen verweist immer an E.ON.


25.06.2021 | 13:09
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON kümmert sich nicht und das Inkasso-Unternehmen blockt auch.




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