Höffner (Schönefeld)
Kaufvertrag anstatt unverb, Angebot vorgelegt
Bestell-/Kundennummer: 6949029 KA 10.05.2021 (10.05.2021 13:02:29)
Wir waren mit meinem Mann am 10.05.2021 in Hannover Höffner zum Termin ein Angebot zu einer selbst vorgeplanten Küche zu holen.
Unsere eigene Vorplanung brachten wir mit. Wir haben von vornherein der Verkäuferin gesagt, dass wir am nächsten Tag ein anderes Möbelhaus zum gleichen Zweck besuchen wollen. Am Ende wurde uns anstatt einer Konfiguration und Details ein Kaufvertrag ausgedruckt ohne jeglichen deutlichen Hinweis der Verkäuferin, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt. Wir wurden in dem Glauben gelassen, dass es sich um ein Angebot handelt und haben ihn dementsprechend aus mangelnder Aufmerksamkeit und weil die Verkäuferin die Kaufvertragsnummer, 700 € und die Bankverbindung gelb markiert hat und mit dem Zeigefinger drauf zeigte, waren wir nur auf die gelb markierte Zeilen konzentriert und haben dann, ohne weiter darüber nachzudenken oder zu kontrollieren, im Eifer des Gefechts unterschrieben. Wir haben deutlich mehrere Male gesagt, dass wir nicht bereit sind etwas gleich zu kaufen oder eine Anzahlung leisten wollen, sondern noch anderen Angebot-Termin haben und die Angebote unterschiedlicher Möbelhäuser vergleichen, ehe wir uns auf eine Küche festlegen wollen!
Darauf reagierte die Verkäuferin mit der Aussage, dass es überhaupt kein Problem sei, wir sollten dann bis Mittwoch (12.05) einen Betrag in Höhe von 700 € überweisen. Wir waren deshalb in der Annahme, wenn wir bis zum 12. Mai keine Anzahlung leisten, würde das Angebot, was uns unterbreitet wurde, verfallen und auch gar nicht mehr weiter hinterfragt. Wir haben uns nur auf die gelb markierten Sachen konzentriert und die Überschrift „Verkaufsvertrag&Rechnung“ komplett übersehen. Wir waren 100% sicher, dass es sich um ein unverbindliches Kaufangebot handelt, so dass wir am nächsten Tag in Möbelhaus Porta beinah die andere Küche gekauft haben. Nur Sekunden lagen zwischen den Anruf von Höffner und unsere Unterschrift über den Kauf einer Küche. Wer geht schon zu einem mehrstündigen Termin und kauft sich die zweite Küche, wenn er weißt, dass man wo anders schon den Kaufvertrag unterschrieben hat?
Wir fühlen uns hinters Licht geführt, mehrfach haben wir persönlich und auch telefonisch versucht die Situation mit dem Abteilungsleiter und dem Hausherr zu erklären, dass es zu riesen Missverständnissen bezüglich Angebots und Kauf gekommen ist, aber leider bestehen die Herrschaften auf den Kauf der Küche, bzw. auf die 10 % Stornogebühr. Obwohl wir die Küche nicht wollen, werden wir indirekt zum Kauf gezwungen. Wir finden, dass es absolut inakzeptabel und unprofessionell wie mit uns als Kunden umgegangen wurde. Wir verweigern die Gültigkeit des Vertrages, da dieser von unserer Seite aus unwissend und ungewollt abgeschlossen wurde.
Ich sollte 10% Stornogebühren zahlen, da ein generelles Widerrufsrecht eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Kaufvertrages durch den Käufer im deutschen Recht nicht vorgesehen ist. Ein dennoch erklärter Widerruf des Käufers hat deshalb rechtlich keine Bedeutung.
Aus Kulanz: Sollte innerhalb von 6 Monaten ein Stornoänderungsvertrag zu Stande kommen, wobei der Warenwert ähnlich sein wird, wird Höffner die Schadensersatzpauschale vom o. g. Kaufvertrag auf den Neukauf anrechnen.