Ortrander Türsysteme GmbH (Ortrand)
Reklamation: Nacherfüllungspflicht ignoriert
Bestell-/Kundennummer: 622016130
Eine online bestellte Tür kam beschädigt an.
Der Schaden war an der Transportverpackung nicht zu erkennen.
Wir haben bei Entdeckung des Schadens beim Auspacken neun Tage nach Lieferung reklamiert.
Der Verkäufer verweist auf eine 7-tägige Frist, innerhalb er Transportschäden bei der Spedition reklamieren kann und lehnt daher die Nacherfüllung der Vertrages, also den Umtausch, ab.
Unser Vertragspartner ist Tuerenmarkt24.de, nicht die Spedition. Wir sind private Käufer, daher gilt meines Erachtens nach das BGB, die zwei Jahre Gewährleistung sowie die Pflicht zur Nacherfüllung.
So, etwas ausführlicher habe ich es von Tuerenmarkt24.de per E-Mail dargelegt, eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und habe seit 30. April keine Antwort bekommen.
10.06.2021 | 10:34
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrte Frau Zorn,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie wir Ihnen am 30.04.2021 per Mail mitgeteilt haben liegt mit diesem Schadensbild ein Transportschaden vor. Dieser wurde leider rechtzeitig uns mitgeteilt somit können wir keinen Schadenersatz leisten.
Über die 7-tägige Meldefrist informierte Sie auch ein großer hellgrüner Hinweiszettel.
In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingen verweisen wir ebenfalls auf diesen Umstand.
Wir können Ihnen aus Kulanz einen Rabatt von 30,00 % anbieten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr tuerenmarkt24 Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Wie bereits erläutert, steht uns gemäß BGB §343 die gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren zu, die für Kaufverträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen gilt. Gemäß BGB § 437 und 439 fordern wir die Nacherfüllung und damit um zeitnahe Zusendung einer mängelfreien Tür gemäß unseres Kaufvertrages.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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