Von Ortrander Türsysteme beantwortete Beschwerde. | 158 Views | 02.06.2021 | 11:51 Uhr
geschrieben von Melanie Zorn

Ortrander Türsysteme GmbH (Ortrand)

Reklamation: Nacherfüllungspflicht ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 622016130

Eine online bestellte Tür kam beschädigt an.

BILDER
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1 Bild

Der Schaden war an der Transportverpackung nicht zu erkennen.
Wir haben bei Entdeckung des Schadens beim Auspacken neun Tage nach Lieferung reklamiert.
Der Verkäufer verweist auf eine 7-tägige Frist, innerhalb er Transportschäden bei der Spedition reklamieren kann und lehnt daher die Nacherfüllung der Vertrages, also den Umtausch, ab.
Unser Vertragspartner ist Tuerenmarkt24.de, nicht die Spedition. Wir sind private Käufer, daher gilt meines Erachtens nach das BGB, die zwei Jahre Gewährleistung sowie die Pflicht zur Nacherfüllung.
So, etwas ausführlicher habe ich es von Tuerenmarkt24.de per E-Mail dargelegt, eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und habe seit 30. April keine Antwort bekommen.

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Meine Forderung an Ortrander Türsysteme GmbH: Zusendung einwandfreier Ware.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.06.2021 | 10:34
Firmen-Antwort von: Ortrander Türsysteme GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte Frau Zorn,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie wir Ihnen am 30.04.2021 per Mail mitgeteilt haben liegt mit diesem Schadensbild ein Transportschaden vor. Dieser wurde leider rechtzeitig uns mitgeteilt somit können wir keinen Schadenersatz leisten.

Über die 7-tägige Meldefrist informierte Sie auch ein großer hellgrüner Hinweiszettel.

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingen verweisen wir ebenfalls auf diesen Umstand.

Wir können Ihnen aus Kulanz einen Rabatt von 30,00 % anbieten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr tuerenmarkt24 Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


09.06.2021 | 13:14
von Melanie Zorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.06.2021 | 11:49
von Melanie Zorn | Regelverstoß melden
Es gibt gemäß meiner letzten Mail vom 30.04.2021 keinerlei rechtliche Grundlage, die Rügefrist für verdeckte Schäden zu kürzen. Jegliche "Hinweise" dieser Art sind nach deutschem Recht nicht gültig, selbst wenn Sie in den AGB verankert wären - was bei Ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht der Fall war.

Wie bereits erläutert, steht uns gemäß BGB §343 die gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren zu, die für Kaufverträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen gilt. Gemäß BGB § 437 und 439 fordern wir die Nacherfüllung und damit um zeitnahe Zusendung einer mängelfreien Tür gemäß unseres Kaufvertrages.

13.06.2021 | 12:09
von Melanie Zorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.06.2021 | 19:02
von Melanie Zorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.07.2021 | 20:43
von Melanie Zorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.07.2021 | 21:51
von Melanie Zorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verkäufer antwortet nicht mehr.




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