Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 90 Views | 13.08.2021 | 11:34 Uhr
geschrieben von Veronika Franz

Stromio GmbH (Kaarst)

Unberechtigte Forderung

Bestell-/Kundennummer: 124988667

Stromkosten i. H. v. ca. 400 Euro des Vormieters wurden in Rechnung gestellt, obwohl die Dauer der Anmietung der Wohnung nur 12 Tage betrug und die Fotos der Stromzähler zum Ein- und Auszug vorlagen.

Die Stromio GmbH hat mich unstreitig als „Schuldner“ einer nicht bestehenden Forderung genommen.

SCHLAGWORTE

Ihr Unternehmen hätte im Wege der Darlegungs- und Beweislast vortragen müssen, aufgrund welcher Vorgänge oder Erkenntnisse bzw. auf welcher Grundlage sie mich als Schuldner überhaupt angeschrieben haben, um mir die Stromkosten, vermutlich des Vormieters, in Rechnung zu stellen. Die pauschale Behauptung, die Forderung bestünde in Form einer Rechnungsstellung und die Zahlung könne bis Ende des Monats aufgeschoben werden, reicht nicht aus. Es muss ferner davon ausgegangen werden, dass sie bewusst gehandelt haben und mich zur Zahlung der Kosten, verursacht durch Dritte, veranlassen wollten.

Ich bitte Sie auf diesem Wege, die mir entstandenen Kosten für den Anwalt i. H. v. 196,34 Euro gemäß Anlage zu erstatten, welchen ich zur Wahrung und Umsetzung meiner Rechte beauftragt habe.

Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands war erforderlich und zweckmäßig, da mein anfänglicher Versuch, diese Angelegenheit auf schriftlichem Wege einvernehmlich zu klären, fehlschlug.

Der Anwalt war imstande den Sachverhalt einvernehmlich zu klären, so dass mir die in Rechnung gestellten Stromkosten, zunächst angesetzt auf 449,95 Euro, auf den tatsächlichen Verbrauch i. H. v. 43,14 Euro korrigiert wurden.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Erstattung der Anwaltskosten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.08.2021 | 10:25
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.08.2021 | 20:31
von Veronika Franz
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

23.08.2021 | 18:17
von Veronika Franz | Regelverstoß melden
Die Firma Stromio hat sich dazu geäußert. Es lägen Ihrerseits keine Versäumnisse vor.

Das sehe ich anders. Dem Unternehmen war bewusst, dass ich lediglich einen halben Monat in der Wohnung gewohnt habe, da ich mich an- und abgemeldet habe.

Dem Unternehmen waren die Stromzählerstände aufgrund von Fotos, die ich Ihnen gesendet habe, bekannt. Dennoch hat das Unternehmen die letzten Stände bei dem Betreiber MVV angefordert und mir eine Rechnung von über 450 Euro gesendet. Trotz Vorliegens der Beweisfotos, mit denen der Anwalt im Anschluss daran argumentiert hat und sich darauf berief, dass Stromio die falschen Zählerstände, siehe Beweisfoto, verwendete.

Dem Unternehmen hatte ich dies bereits nach Empfang der Rechnung mitgeteilt. Daraufhin kam die Antwort, dass die Zählerstände von dem Betreiber seien, nicht von mir.

Stromio hat somit bewusst getäuscht. Nach Anfrage seitens der Polizei teilte mir auch diese mit, dass es offensichtlich sei, dass hier etwas falsch laufe.

Ich habe das anwaltlich geklärt, nachdem mir Stromio auf meinen Hinweis darauf meinte, ich könne einen Zahlungsaufschub bis Ende Juli erhalten. Ich habe entsprechend eine E-Mail erhalten und daraufhin den Anwalt beauftragt.

Von meiner Seite her ist das eine bewusste Täuschung seitens Stromio.



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