Durch YSHIELD gelöste Beschwerde. | 23 Views | 14.08.2021 | 11:34 Uhr
geschrieben von C. Kuechler

YSHIELD GmbH & Co. KG (Ruhstorf)

Miet-Abschirmbaldachin kann nicht genutzt werden

Bestell-/Kundennummer: 105471

Ich habe bei der Firma Yshield einen Abschirmbaldachin zum Mieten für 14 Tage gekauft, "Voile" heißt der Artikel, und dieser ist laut Beschreibung nicht erdbar.

SCHLAGWORTE

Er wird benutzt, um hochfrequente Strahlen abzuschirmen. Benutzt wird so ein Teil meist von Menschen mit EHS (Elektrosensibilität). Er kam am Wochenende an, und ich habe ihn gleich ausprobiert. Die hochfrequenten Strahlen hat er tatsächlich abgeschirmt. Dafür jedoch hat er die niederfrequenten Strahlen wie ein Magnet angezogen. Das hat sich bemerkbar gemacht, als ich darunter lag. Diese niederfrequenten Strahlen waren so stark, dass ich darunter nicht verweilen konnte und es unerträglich darunter war. Das stand in der Artikelbeschreibung nicht dabei. Das war, wie wenn man unter Strom steht, der Raum unter diesem Baldachin fühlt sich voll elektrisch geladen an.

Und das, obwohl ich ohne einen solchen Abschirmbaldachin keine Probleme mit niederfrequenten Strahlen habe, nur mit hochfrequenten Strahlen! Das heißt, ich kann den Baldachin somit gar nicht mehr weiter testen, da er mir gesundheitliche Beeinträchtigungen und starke körperliche Missempfindung durch konzentrierte Niederfrequenzbelastung verursacht.

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Ich erwarte von einem Testartikel, dass er, wenn ich ihn 14 Tage miete, ordnungsgemäß funktioniert und beim Kunden kein Leid und keine Beschwerden verursacht. So wie wenn ich ein Auto miete, dass ich dann ordnungsgemäß ohne Beeinträchtigungen benutzen kann und welches nicht die Abgase ins Fahrzeug-Innere leitet.

Ich habe bei Yshield per E-Mail reklamiert, und es kam eine E-Mail zurück, die Reklamation wird nicht anerkannt. Ich soll ihn weiter testen. Begründet wird das von dem Yshield Kundenservice so, dass es bei manchen Kunden zur einer "Erstverschlimmerung" kommen kann. Ich tu mir, meiner Gesundheit so was nicht an. Ich soll nun 150 Euro Mietpreis für 14 Tage zahlen, für nichts außer einer Menge Ärger, Enttäuschung und Frust. Der Widerruf sei bei Mietartikeln ausgeschlossen. Ja aus meiner Sicht aber nur, wenn man sie tatsächlich 14 Tage ohne durch sie verursachten Leidensdruck nutzen kann. Ich fühl mich abgezockt und übern Tisch gezogen. In der Artikelbeschreibung des Mietbaldachins steht nirgends, dass die niederfrequenten Strahlen verstärkt werden. Hätte das da gestanden, hätt ich ihn nicht gemietet.

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.08.2021 | 22:03
von C. Kuechler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat mittlerweile schon vor Veröffentlichung dieses Falls den Artikel zurück genommen. Ende gut, alles gut! Fall kann bitte geschlossen werden.


14.08.2021 | 22:04
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