NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (Berlin)
Einbau und Tausch einens Gaszählers
Bestell-/Kundennummer: Aktenzeichen 3C 103/21
Mängel an der Gasanlage Termin 05.07.2021.
Der Zähler konnte wegen Baumangel nicht ausgetauscht werden.
Der Servicemitarbeiter hat des weiteren notwendige Dichtungen nicht auf dem Zähler angebracht. Dadurch resultierte seit dem 05.07.2021 Gasgeruch in der Mietwohnung.
Der zuständige Eigentümer hat erst zum 30.09.2021 eine Firma beauftragt den Mangel zu beheben. Die Netzgesellschaft fordert nun vom Mieter die Kosten einer Klage zu übernehmen. Der Mieter hat keinen Einfluss auf Bautechnische Mängel im Gasbereich in der Wohnhaft.
Das Verhalten der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg ist rechtswidrig.
02.09.2021 | 12:59
Abteilung: C-KC
Sehr geehrte Frau Junicke,
den von Ihnen geschilderten Sachverhalt prüfen wir und nehmen ihn zum Anlass, uns schnellstmöglich mit Ihnen direkt in Verbindung zu setzen. Sie haben natürlich auch jederzeit die Möglichkeit, unseren Kundenservice unter der Hotline 030 818762020 zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre NBB
Das Einschreiben versandt per Rückschein wurde bereits von Ihnen per Unterschrift entgegen genommen.
Das erklärt nicht dem Umstand per Gerichtsbeschluss in Abwesenheit eine Kostenübernahme zu fordern.
Der zuständige Richter sieht beim Kunden keine Schuld.
Die Netzgesellschaft allerdings argumentiert anders.
Es steht im Raum in wie fern die Netzgesellschaft bei einen Gasunfall haften darf.
Der Servicemitarbeiter hätte die notwendigen Dichtungen am Zähler einbauen müssen.
Freundliche Grüße
Danke für den Termin vorm Amtsgericht am 05.11.2021
Ihr Servicemitarbeiter hat den Bautechnischen Mangel festgestellt. Dies scheint allerdings nicht mehr Gegenstand des Handels ihrer Firma zu sein.
Die Dichtungen wurden nicht Aufgebracht. (Gas tritt seit dem 05.07.2021 aus)
Das Update das am 30.09.2021 die Firma Favorit von 12 h bis 16 h vom Eigentümer beauftragt wurde die Mängel zu beheben ist per Einschreiben mit Rückschein bestätigt worden.
Dies hat nichts mit Duldung zu tun.
Der Termin und der Fakt werden veröffentlicht.
Wenn noch Fragen zu Ihren Aufträgen offen sind?
Tipp Einfach mal den Servicemitarbeiter kontaktieren.
Freundliche Grüße
Katrin Junicke
Bestätigt durch die NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg am 25.08.2021.
Meine Forderung umgehende Aufklärung.
Sowie Erstattung aller entstandenen Kosten.
Freundliche Grüße
Junicke
Bestätigt durch die NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg am 25.08.2021.
Freundliche Grüße
Junicke
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Vielen Dank für den nicht angekündigten Besuch. Es ist nicht davon auszugehen das ein Mieter mit wohnhaft 24 h am Tag in der selbigen anzutreffen wäre.
Eine Terminierung gestaltet sich da ein Gerichtsverhandlung ansteht per Einschreiben mit Rückschein.
Bitte senden Sie daher die Rückschein Nummer zu. Dann kann dieses per Anbieter gesucht werden.
In dem Sinne
Freundliche Grüße
Katrin Junicke
Dieses Bild hat sich auch dem Servicemitarbeiter geboten.
Das Rohr versperrt den Zähler.
Das ändert nichts an der Tatsache das Dichtungen aufgebracht werden müssen.
Alles andere ist schwer fahrlässig.
Es gab keine verbindliche Terminierung seitens der Firma zur Messung.
Die Nachweißbilder wurden hochgeladen.
Meine Forderung Übernahme der bereits entstandenen Kosten.
Ein Kontakt per Einschreiben mit Rückschein. Da ein Kontakt fernmündlich nicht Nachweißbar wäre und rechtlich daher nicht verbindlich.
Der Name des Richters wird nicht öffentlich dargestellt.
Der Zähler wurde nicht Ordnung gemäß fest geschraubt daraus resultierte das ausströmen des Gases.
Der Mitarbeiter hat die Anlage nicht getestet.
Das Anbringen der zerstörten verblombung wurde unterlassen. Der Mitarbeiter muss dann im vollen Umfang haften.
Der Umstand dass ein passender kleiner oder ein Einrohrzähler eingebaut werden kann wurde ignoriert.
Dieser Umstand bedingt die Forderung Schadensersatz und Übernahme der persönlichen Kosten umgehend.
Die Terminierung war nur zu diesen Termin umzusetzen da die Exekutive
(Amtsgericht Köpenick eine Verhandlung gegen den Mieter festsetzt hatte. Diese wurde ausgesetzt.)
Ein Mitarbeiter der NBB Netzgesellschaft war vor Ort.
Der Schaden ist durch ein Fehler des Servicemitarbeiter endstanden wäre.
Die Forderung die volle Kostenerstattung in Höhe von 175,00 Euro bis zum 20.11.2021.
Die NBB Netzgesellschaft hat den Zähler nicht eingebaut.
Dies wurde durch die Firma Favorit umgesetzt diese hat auch das Gasleck beseitigt.
Der Umstand wurde durch die Netzgesellschaft verursacht.
Der Mitarbeiter war nur Zeuge und hat die wohnhaft ohne das Protokoll verlassen.
Es wurde kein Protolkol angefordert.
Die Kosten in Höhe von 175,00 Euro sind bis zum 20.11.2021 zu erstatten.
Freundliche Grüße
vielen Dank für Ihre Hinweise zum Gaszählerwechsel. Gut, dass Sie sich bei Unklarheiten an uns wenden.
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung, sodass der Zähler am 12. November 2021 erfolgreich gewechselt
werden konnte.
Eine Kostenübernahme lehnen wir jedoch ab. Laut Schreiben der Favorit Gas Heizung Sanitär GmbH wur-
de der Installationsbetrieb vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung beauftragt.
Der Zweck der Beauftragung, die Schaffung von Baufreiheit für den Zählertausch, liegt zudem im Verant-
wortungsbereich von Eigentümer bzw. Hausverwaltung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen unter diesen Umständen keine andere Antwort geben können.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und sind für weitere Fragen rund ums Erdgas selbstverständlich
gern für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG
i. A. Clemens Olejniczak i. A. Carmen Pasztalski
Meine Forderung die Kostenerstattung
Hiermit werden Sie erneut Aufgefordert die selbigen zu erstatten.
Das Amtsgericht sieht dies nicht anders.
Freundliche Grüße
Bearbeitungsvorgang-Nr.: 4835
Sehr geehrte,
vielen Dank für Ihre telefonische Kontaktaufnahme am 11. April 2022.
Gern übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme vom 30. März 2022 per E-Mail, welche Sie bedauerlicherweise via Postversand bis zum 11. April 2022 nicht erhielten.
Für weitere Fragen oder Hinweise kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam.
Freundliche Grüße
Ihr Kundenserviceteam
Dies ewurde bis zum 27.04.2022 nicht umgesetzt.
Vielen Dank für die Androhung der Pfändung wenn nicht bis zum 23.07.2023 eine Summe von 315,00 Euro gezahlt wird.
Es wurde bereits durch die NBB Netzgesellschaft festgestellt dass der Eigentümer zuständig und haftbar wäre.
Der Mieter hat keinen Einfluss auf die bautechnischen Mängel der Wohnhaft.
Dies hat bereits das Amtsgericht festgestellt.
Die Forderung bleibt aus diesem Grund auch wenn abgetreten nicht rechtens und fruchtlos.
Freundliche Grüße