Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 392 Views | 15.10.2021 | 21:31 Uhr
geschrieben von Johann Buchinger

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Einseitige/vorzeitige Kündigung meines Stromvertrages

Ich habe meinen Stromvertrag fristgemäß zum 30.11.2021 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Am 08.10.2021 kam nun eine Kündigung durch Immergrün - angeblich wird mein Gebiet ab dem 19.10.2021 nicht mehr beliefert. Dies ist ein glatter Vertragsbruch lt. den AGB´s von Immergrün mit dem offensichtlichen Ziel, den Neukundenbonus nicht ausbezahlen zu müssen. Ich habe Immergrün per E-Mail widersprochen und zur Einhaltung des Vertrages aufgefordert mit der Androhung, sämtliche Mehrkosten ggf. einzuklagen. Nachdem Immergrün derzeit per Telefon und E-Mail aufgrund einer "technischen Störung" nicht erreichbar ist, habe ich das Schreiben zusätzlich per Einschreiben/Einwurf mit der Post verschickt. Der Postweg wird ja hoffentlich nicht auch "gestört" sein.

Ärgerlich am Rande war noch eine Aussage einer Verivox Mitarbeiterin, welche ich angerufen hatte um von Seiten Verivox zu hören, welche Erfahrungen man mit dieser Art von Kündigung im Zusammenhang mit dem Ausbezahlen des Neukundenbonus hat. Die offensichtlich überforderte Mitarbeiterin meinte ich solle mir keine Sorgen machen, sie hätte solche Fälle schon gehabt und die Kündigung hat nichts mit dem Neukundenbonus zu tun, der wird voll ausbezahlt. Eine glatte Fehlmeldung, wie sich inzwischen herausgestellt hat nachdem ich den Verbraucherschutz angeschrieben habe.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Vertragseinhaltung, eine ordentliche Schlussrechnung und fristgemäße Auszahlung des Neukundenbonus.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


16.10.2021 | 08:53
von Johann Buchinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 13.10. bekam ich eine E-Mail von Immergrün, dass man für ev. Mehrkosten aufkommen wird und den Neukundenbonus anteilig ausbezahlen wird. Mal abwarten, ob dies auch zutrifft.


23.10.2021 | 14:38
von Johann Buchinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.11.2021 | 18:36
von Johann Buchinger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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