Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 36 Views | 19.10.2021 | 15:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1393841

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Gutscheine werden nicht ausgestellt

Seit nunmehr vier Tagen warten wir auf unsere Gutscheine von Wunschgutschein.
Die bestellten Gutscheine können aufgrund des Fehlercodes „RDMx3“ nicht angezeigt werden.
Weiterhin ist bei Wunschgutschein weder jemand telefonisch unterstützend aktiv noch per E-Mail. Zahlreiche E-Mails blieben unbeantwortet.
Jetzt können wir die negative Reputation nachvollziehen, die sich sowohl im Internet als auch im Bekanntenkreis wiederfindet.

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: 100 % Rückzahlung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2021 | 20:21
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Customer Service

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Ihnen bei der Einlösung auf wunschgutschein.de eine Fehlermeldung angezeigt wird.

WUNSCHGUTSCHEIN verarbeitet Echtgeldwertkarten und verwaltet Echtgeldwertguthaben, sodass wir sehr strengen Sicherheitsbestimmungen zur Maximierung der Betrugsprävention unterliegen.

Gerne prüfen wir Ihren Fall im Detail. Mailen Sie diesen gerne an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter dusoffice spider monkey wunschgutschein.de.

Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.

Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.10.2021 | 11:29
von ReclaBoxler-1393841 | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Team von Wunschgutschein GmbH,

danke für Ihre Rückmeldung. Zumindest auf dieser Plattform reagieren Sie auf Anfragen. Selbst meine E-Mails an die unten angegebene E-Mail-Adresse, die ich auch bereits unmittelbar nach Auftreten des Problems verfasst habe, blieben bis heute unbeantwortet.

Diverse E-Mail-Adressen wurden bereits erfolglos angeschrieben. Auch nach mittlerweile über einer Woche gibt es Ihrerseits keine Lösung.

Folgende telefonische Aussagen werden Ihrerseits getroffen:
- Der Fehler liegt bei der IT und wird behoben
- Die Einlösung wird von der Fachabteilung geprüft
- Sie können Ihre erworbenen Wunschgutscheine jetzt verwenden, das Problem ist gelöst; was faktisch falsch ist. Selbst die Anwendung des vierzehntätigen Widerrufsrechts wird ignoriert.



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