E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Grundgebühr für stillgelegten Zähler ab 30.11.2017 nachberechnet
Bestell-/Kundennummer: 232076024709
Bayernwerk hat einen stillgelegten Zähler im Mai 2021 einfach ausgetauscht, das wurde dann an E.ON weitergegeben und nun soll ich ab 11/2019 Grundgebühr nachzahlen, obwohl nachweislich der Zählerstand seit 2017 gleich geblieben ist.
Der Stromverbrauch läuft bereits über einen anderen Zähler, der auch ausgetauscht worden ist, dabei ist versehentlich der stillgelegte Zähler auch ausgetauscht worden, ich war leider nicht im Haus, sonst hätte ich das klargestellt.
Beim Hauskauf wurde mir gesagt, der Zähler, für welchen nun nachwirkend Grundgebühr verlangt wird, sei stillgelegt.
Leider komme ich nach ca 20 Anrufen bei E.ON und Bayernwerk nicht weiter, es kommt auch keine Antwort auf schriftliche Anfragen per Mail.
21.10.2021 | 08:42
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Karin,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.
Es tut uns sehr leid, dass wir das Ganze noch nicht in Ihrem Sinne klären konnten. In unserer Rolle als örtlicher Grundversorger sind wir verpflichtet die Energielieferung für vertragslose Zähler zu übernehmen. Aus diesem Grund haben wir Sie unter der Vertragskontonummer 232xxxxxx709 bei uns angemeldet.
Gern kommen wir Ihnen bei diesem ungewöhnlichen Sachverhalt entgegen und schreiben die Grundpreise in allen Rechnungen für den stillgelegten Zähler gut – also für den Zeitraum vom 30. Juli 2017 bis zum Zählerwechsel am 26. Mai 2021. Unsere Rechnungskorrekturen erhalten Sie in Kürze per Post. Ihr Vertragskonto ist deshalb aktuell ausgeglichen.
Bitte wenden Sie sich jetzt im nächsten Schritt an Ihren Netzbetreiber – die Bayernwerk Netz GmbH – und bitten dort um Ausbau oder Stilllegung des Zählers. Ihr Netzbetreiber teilt uns im Anschluss daran automatisch mit, dass wir den Zähler bei uns ebenfalls abmelden können.
Sobald das passiert ist, erhalten Sie von uns eine Schlussrechnung für den neuen, stillgelegten oder ausgebauten Zähler. Bitte melden Sie sich daraufhin einfach kurz per E-Mail an socialmediaeon.de. Wir kümmern uns dann darum, dass Ihnen auch für diesen Zeitraum keinerlei Forderungen entstehen.
Viele Grüße und haben Sie einen schönen Start in den Donnerstag
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hallo Karin,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Unsere Mahnung vom 19. Oktober 2021 hat sich leider schon vor Beginn unserer Bearbeitung zu Ihnen auf den Weg gemacht. Wie beschrieben können Sie sie gern als gegenstandlos betrachten.
In der Zwischenzeit haben wir wie versprochen sämtliche Kosten für den ursprünglich stillgelegten Zähler bis zu seinem Ausbau am 26. Mai 2021 gutgeschrieben. Die entsprechenden Nullrechnungen sind bereits erstellt und gehen nun in den Postversand.
Bitte sagen Sie einfach Bescheid, sobald Sie eine Schlussrechnung für den aktuell noch bei Ihnen eingebauten Zähler von uns bekommen haben.
Gern kümmern wir uns dann wieder um alles Weitere für Sie.
Herzliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
die Rechnung ist nun von Mai bis jetzt berechnet. Können Sie das bitte auch stornieren, da dieser neue Zähler auf 0 steht und nie gebraucht wurde.
Beschwerde ist gelöst