Durch Wunderwerk gelöste Beschwerde. | 508 Views | 25.10.2021 | 13:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3246231

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Abschlagserhöhung auf 257% trotz Preisgarantie

Bestell-/Kundennummer: WG121263768 --- Vertragsnummer: 65141560693

Habe am 23.10.2021 per E-Mail die Mitteilung bekommen, das der Abschlag für Gas zum 01.11.2021 von 112,-€ auf 288,-€ erhöht werden soll. Da für den Vertrag noch eine Preisgarantie besteht und der von Wunderwerk AG selbst in der Mail angegebene geschätzte Verbrauch 1500kWh unter dem bei Vertragsschluss angegebenen liegt, ist eine Abschlagserhöhung nicht nachvollziehbar.

Eigentlich sollte hier eher eine Abschlagsminderung aufgrund des geschätzten Minderverbrauchs in Betracht kommen.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Rücknahme der Abschlagserhöhung


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Kommentare und Trackbacks (2)


01.11.2021 | 15:25
von ReclaBoxler-3246231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Mail vom 29.10. wurde mir jetzt ein angeblicher Rabatt um 30% angeboten. Dies entspricht aber immer noch 210% des vertraglichen Abschlags. Hiermit soll man wohl in die Falle gelockt werden. Dann hätte man ja seine Zustimmung gegeben.

Eine ganz miese Masche.

Zitat aus der Mail von Wunderwerk AG:
"Wir kommen Ihnen im Rahmen der Möglichkeiten, die uns der Energiemarkt vorschreibt entgegen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen Rabatt von 30% auf die Änderungen der letzten Preiskommunikation an.

Ihr monatlicher Zahlbetrag inklusive 30% Nachlass: 235,00 �

Dieses Rabattangebot erfordert Ihre Zustimmung bis zum 01.11.2021. Zustimmen können Sie formlos, indem Sie auf diese E-Mail antworten mit "Rabatt30". "

Die sollen mir nicht "entgegenkommen", die sollen sich nur an den Vertrag halten.


25.11.2021 | 23:04
von ReclaBoxler-3246231 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit fast 7 Monaten Verspätung wurde jetzt endlich der Sofortbonus überwiesen. Auch die vertraglich vereinbarte Abschlagshöhe ist jetzt wieder eingestellt worden. Sonstige telefonischen Zusagen werden aber nicht eingehalten.
Mein Fazit:
Alles genauestens kontrollieren. Bei Unregelmäßigkeiten direkt SCHRIFTLICH mit Verweis auf z. B. §111a reklamieren.




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