Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 132 Views | 01.11.2021 | 11:21 Uhr
geschrieben von Hartmann Torsten

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Chaos bei Zählerstand

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 232074755676 Zählernummer: 1000147466

- keine Reaktion - kein Kundenservice -

29.10.2021

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2 Bilder

Grundversorgung Strom E.ON
Einfamilienhaus mit 2 Stromzählern.

Im März 2021 haben wir ein Haus mit 2 Stromzählern übernommen. Ende April, Anfang, Mai 2021, nach Anmeldung von Zähler-1, habe ich Zähler-2 angemeldet. Darauf hin wurde Zähler-1 von E.ON ohne mein Einverständnis wieder abgemeldet.

Nach einem Anruf bei E.ON wurde der Zähler-1 wieder angemeldet. E.ON hat allerdings selbstständig (warum auch immer) einen errechneten Zählerstand eingetragen. Dieser errechnete Zählerstand resultierte vermutlich aus dem durchnittliches Verbrauch der Vorbesitzer. Es muß noch erwähnt werden, daß es einen Leerstand des Hauses vor dem Kauf gab. Wie lange kann ich nicht genau sagen, mindestens jedoch 6 Monate. Ebenso wurde Zähler-1 im Zuge der Renovierungsarbeiten (ca. 3 Monate) kaum genutzt.

Am 14.10.2021 habe ich von beiden Zählern die Stände im Onlineportal von E.ON eingegeben, bei Zähler-2 ist alles in Ordnung, bei Zähler-1 gibt es eine Differenz in's "minus". Von mir wurde E.ON zusätzlich per Mail (mit Foto) über diese Situation informiert, es gab 2 weitere Anrufe bei E.ON und wiederholte Mails an den Kundenservice von E.ON - es kommt überhaupt keine Reaktion von dieser Firma.

Am Telefon wird immer wieder versichert, dass der Fall in Bearbeitung von der Fachabteilung ist. Das ganze Chaos zieht sich jetzt schon seit 14 Tagen hin.

Aus dieser Situation heraus müßte E.ON mir die zuviel gezahlten Beträge (fast 300,-- €) erstatten.

Mit dem Kunden-Service von EON bin ich sehr unzufrieden!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstattung der zuviel gezahlten Beträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.11.2021 | 11:21
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Torsten,

lieben Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass hier ein solches Durcheinander entstanden ist, mit dem wir Sie so verärgert haben. Bitte entschuldigen Sie.

Gern kümmern wir uns jetzt um die Bereinigung des Ganzen. Damit das so schnell wie möglich passiert, haben wir eben bei unseren zuständigen Kollegen Bescheid gesagt und um Unterstützung gebeten. So brauchen Sie jetzt ganz sicher nicht mehr lange auf die komplette Klärung zu warten. Versprochen. :-)

Herzliche Grüße und starten Sie gut in die Woche
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.11.2021 | 00:42
von Hartmann Torsten noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. bisher hat sich noch nichts geändert, mir scheint, daß man hier nur vertröstet wird.


10.11.2021 | 02:17
von Hartmann Torsten | Regelverstoß melden
Es ist ja auch so, daß durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das am 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, Energieanbieter ausdrücklich verpflichtet sind, binnen zwei Wochen ein Guthaben auszuzahlen. Dies gilt auch für Guthaben in Schlussrechnungen.

Wenn das nicht bald passiert wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, die Kosten dafür trägt der Verursacher.

10.11.2021 | 03:38
von Hartmann Torsten noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.11.2021 | 18:12
von Hartmann Torsten gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. EON hat angerufen und sich entschuldigt, überschüssige Beträge zurückgezahlt und den Abschlag angepasst. auf einmal ging es. hätte doch gleich so laufen können.




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