Poco Service AG (Bergkamen)
Retouren Ablehnung vom Möbelhaus Poco
Bestell-/Kundennummer: KNr.21554324, Kaufvertrag 4717193
Poco hat unsere Retouren abgelehnt und damit begründet, dass der Stuhl durch äußere Einwirkungen wie Schweiß und nicht geeignetem Reinigungsmittel beschädigt wurde.
Dies ist so nicht korrekt. Zum einen wurde der Stuhl mit keinem chemischen Reinigungsmittel geputzt, sowie in keinen Kontakt mit Schweiß gebracht. Wie aus den Bildern zu erkennen ist, verläuft die Beschädigung des Materials seitlich am Stuhl entlang. Die Auflösung des Materials kann daher aus ersichtlichen Gründen her nicht durch Schweiß entstanden sein. Die restlichen erworbenen Schwingstühle weisen keinerlei Schäden, trotz gleicher Benutzung, auf. Daher muss es sich um einen Sachmangel gem. § 434 BGB der Ware handeln und nicht um fehlerhafte Reinigung oder gar Schweiß. Ein Verschulden unsererseits liegt somit nicht vor.
Die Stühle wurden im August 2020 bei Poco erworben und sind somit etwa ein Jahr alt, daher gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht nach §§ 437, 439 Abs. 1 BGB. Danach ist jeder Händler gesetzlich verpflichtet zwei Jahre Gewährleistung auf Neuware einzuräumen. Somit ist es unser Recht als Verbraucher zu verlangen, dass Poco das Produkt nachbessert und den Mangel beseitigt.
Nach erneuter Prüfung unserer Beanstandung kam es erneut zu einer Ablehnung von Poco.
03.11.2021 | 11:38
Abteilung: ecommerce
Liebe Frau Wanner,
wir bedauern es sehr, dass Sie nicht zufrieden waren.
Die von Ihnen angezeigte Beanstandung ist nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen ursächlich ausnahmslos durch den Einsatz nicht geeigneter Reiniger und / oder äussere Einwirkungen (z. B. Flüssigkeiten wie Schwei? entstanden.
Dieses entzieht dem Obermaterial auf Dauer den Weichmacher, was
zum Aushärten des Bezugstoffes und damit zu Rissen führt.
Daher werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir leider Ihre
Beanstandung ablehnen müssen.
Viele Grüße! Ihr POCO-Team