Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 316 Views | 05.11.2021 | 21:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4537841

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Unrechtmäßige Vertragskündigung durch immergrün

Bestell-/Kundennummer: 26201E1614

Am 04.11.2021 erhielt ich eine E-Mail von immergrün, dass in meinem Gebiet die Versorgung eingestellt wird und mir daher zum 16.11.2021 gekündigt wird. Mein Vertrag läuft noch bis zum 30.11.2021.

Sie können unseren Vertrag nicht einseitig ändern (laut Ihrer eigenen AGB 3 (2) müssten Sie 6 Wochen vorab mitteilen) oder kündigen.

SCHLAGWORTE

Es liegen keine Voraussetzungen hierfür vor!: Ich bin nicht in Zahlungsverzug, ich bin meinen Verpflichtungen stets nachgekommen und die Vertragslaufzeit endet erst nach dem 30.11.2021.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie hiermit mit einer Frist bis zum 16.11.2021 auf,

  • am Vertrag festzuhalten und mich wie geplant mit dem gültigen Tarif mit Energie bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu beliefern.
  • mir zu bestätigen, dass Sie am Vertrag festhalten werden.

Sollten Sie trotz meines Einspruchs den Vertrag vorläufig aufkündigen, dann werde ich Ihnen Mehrkosten, die durch den Wechsel in einen anderen Vertrag (wie z. B. in die Grundversorgung) entstehen, in Rechnung stellen.

Ferner weise ich Sie vorab darauf hin, dass mir der Neukundenbonus vollständig zusteht. Sollten Sie den Vertrag aufkündigen und mir dann den Bonus vollständig oder anteilig verweigern, werde ich Einspruch erheben. Am 21.7.2020 hat das OLG München der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. Hier handelt es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt: Aufgrund der Insolvenz der BEV wurden Stromverträge vorzeitig aufgekündigt. Das Gericht urteilte folgendermaßen:

  1. „Es wird festgestellt, dass einer Berücksichtigung des Neukundenbonus in den Abrechnungen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem Verbraucher und der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Belieferung durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete.
  2. Es wird festgestellt, dass die Berücksichtigung des prozentual vom Umsatz gewährten Neukundenbonus in der Weise zu erfolgen hat, dass die Entgeltforderung in der Endabrechnung um den Bonus zu kürzen ist und dies nicht den Aufrechnungsregelungen nach den §§ 94 ff. InsO, insbesondere nicht dem Verbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unterfällt. “
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Sollten Sie meiner Forderung nicht nachkommen, werde ich diesen Fall bei der Schlichtungsstelle Energie melden.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Vertrag fortsetzen bis zum 30.11.2021


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.12.2021 | 11:26
von ReclaBoxler-4537841 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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