Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 11 Views | 18.11.2021 | 15:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1719841

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Nicht zulässige Mitteilung, Abbuchung erhöhter Abschlagsbeträge

Bestell-/Kundennummer: Vertragnr. 2191004190

Mit dem 22.10.21 teilt das Unternehmen via E-Mail eine Anpassung der Abschlagszahlungen mit. Nach Rücksprache mit der VZ NRW handelt es sich hierbei nicht um eine korrekte Preisänderungsmitteilung.

Eine solche kann ich als Kunde auch schlichtweg nicht einsehen, da mir der Zugang zum Kundenportal verwehrt bleibt, trotz mehrmaliger Anforderung eines Passwortes, einem Telefonat mit der Hotline und einer E-Mail an den Service. Dadurch bleibt mir mein Sonderkündigungsrecht verwehrt.

Es ist nicht möglich, seine Rechnungen, den aktuellen und künftigen Arbeitspreis, eventuelles Guthaben (da Jahresverbrauch utopisch hoch angesetzt) oder sonstige Mitteilungen einzusehen.

Den zuletzt eingezogenen Betrag werde ich von meiner Bank zurückziehen lassen, da ich Ihrer unzulässigen Erhöhung widerspreche.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Eine korrekte Preisänderungsmitteilung via E-Mail, sofortiger Zugang zum Bereich im Kundenportal.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


18.11.2021 | 18:40
von ReclaBoxler-1719841 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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