primastrom GmbH (Berlin)
Keine Reaktion auf außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 7890417748
Ich habe am 31. August 2021 einen Stromvertrag bei primastrom am Telefon abgeschlossen.
Das war ein großer Fehler, da mir am Telefon ein günstigeres Angebot versprochen wurde, als es dann tatsächlich war. Ich bin vor allem darauf hereingefallen, weil die Frau genau wusste, wer mein aktueller Anbieter ist. Von dem her habe ich ein Vergleichsportal vermutet, wo ich den aktuellen Stromvertrag abgeschlossen hatte. Die Widerrufsfrist habe ich versäumt und die Anfechtung des Vertrags habe ich wegen geringer Aussicht auf Erfolg nicht weiter verfolgt. Ich habe mich damit abgefunden zwei Jahre lang bei primastrom Kunde zu sein. Es ist aber kein Vertrauensverhältnis, wenn man bedenkt, wie der Vertrag zustande gekommen ist.
Die Strombelieferung ist seit dem 18. Oktober 2021 zustande gekommen. Am 22. Oktober 2021 wurde mir per Post die erste enorme Preiserhöhung zum 04. Dezember 2021 mitgeteilt. Ich wurde auch auf meine Rechte nach §5 Abs. 3 StromGVV hingewiesen. Daraufhin habe ich am 25. Oktober 2021 eine außerordentliche Kündigung per E-Mail und per Post (Einschreiben) verschickt. Bisher habe ich noch keine Bestätigung erhalten, obwohl ich schon zweimal per E-Mail darum gebeten habe.
Am 08. November 2021 habe ich bei den Stadtwerken Bad Saulgau einen Stromvertrag vereinbart. Diese haben sich mit primastrom in Verbindung gesetzt, aber der Wechsel wurde abgelehnt.
Das ist jetzt der aktuelle Stand.
02.12.2021 | 10:08
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Hollacher,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Abmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin, den 03.12.2021, auf Grund Ihrer Sonderkündigung veranlasst haben.
Sobald uns der Netzbetreiber Ihren Endzählerstand mitgeteilt hat, werden wir Ihre Abschlussrechnung erstellen. Wir bitten daher um etwas Geduld. Bitte denken Sie auch daran, die Abschläge bis zum Kündigungsdatum zu begleichen.
Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und würden uns freuen, Sie bald wieder zu unseren Kunden zählen zu dürfen.
Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Selbstverständlich wird dann die Differenz des aktuellen Abschlages berücksichtigt.
Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom – Team