Durch pearl.de gelöste Beschwerde. | 5 Views | 24.12.2021 | 10:45 Uhr
geschrieben von Harald Kühn

pearl.de (Buggingen)

Unberechtigte Mahnung vom 02.12.2021

Bestell-/Kundennummer: RECHNUNGSNUMMER 69527332-N

Hiermit widerspreche ich Ihrer Mahnung vom 02.12.2021. Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:

SCHLAGWORTE

Ich habe bei Pearl am 31.07.2020 mehrere Artikel bestellt. Ich bestellte u. a. auch einen Akku-Zyklon-Hand- & Bodenstaubsauger, Motor-Bürste, Nass-Wischer, Bestellnummer NX3381, zum Preis von 131,76 Euro. Zu diesem Artikel wurde mir vom Pearl Bestellsystem als Zubehör FAQs 2er-Set Ersatz-HEPA-Filter für 2in1-Akku-Zyklon-Staubsauger BHS-550. ak, zum Preis von 4,89 Euro empfohlen. Nach Rücksprache mit meiner Ehefrau bestellte ich diese Empfehlung ebenfalls.

Nach Eintreffen der bestellten Ware stellten wir fest, dass der Artikel nicht mit dem Artikel kompatibel ist. Ich wandte mich tel. an Pearl, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir diesen Artikel nicht nutzen können, da er nicht zum Akku-Sauger passt und teilte mit, dass ich diesen Artikel zurücksenden werde. Ich hatte mit PayPal bezahlt und fragte die Mitarbeiterin, wie ich den Kaufpreis in Höhe von 4,89 Euro zurückerhalte? Ich bekam zur Antwort, dass dies nicht möglich ist und ich bei meiner nächsten Bestellung einfach diese 4,89 Euro vom Rechnungsbetrag abziehen sollte. Im Telefonat mit Pearl vom 04.12.2021, war ich noch der Meinung, dass ich diesen Artikel dann zurückgesendet habe. Dies ist allerdings falsch. Mir wurde damals durch die Mitarbeiterin von Pearl gesagt, dass die Rücksendekosten den Warenwert übersteigen und ich den Artikel aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zurücksenden, sondern entsorgen soll. Dies tat ich auch. Die Mitarbeiterin wollte dies vermerken und die 4,89 Euro meinem Konto gutschreiben.

Meine nächste Bestellung erfolgte am 29.09.2020. Ich bezahlte so wie sonst auch, wieder mit PayPal. Eigentlich wollte ich die 4,89 Euro Guthaben aus der vorangegangenen Bestellung vom Rechnungsbetrag abziehen, dies war/ist bei PayPal allerdings nicht möglich. So schloss ich den Kauf dennoch ab, und zwar mit der vollen Kaufsumme.

Im Anschluss wandte ich mich telefonisch erneut an Pearl und fragte nach, wie ich an das Guthaben in Höhe von 4,89 Euro komme. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass ich meine nächste Rechnung nicht mit PayPal, sondern per Überweisung tätigen soll und die 4,89 Euro einfach vom Betrag abziehen soll. Dies ist sicherlich nur Mitarbeitern von Pearl bekannt und ein Beweis dafür, dass dieses Gespräch so stattgefunden hat. Als Kunde kann und muss ich nicht wissen, dass bei einem Guthaben die nächste Rechnung per Überweisung getätigt werden muss. Zugleich sah sich die Mitarbeiterin mein Konto an und bestätigte ein Guthaben in Höhe von 4,89 Euro.

Alle mit Pearl geführten Telefonate sind auf meiner FritzBox mit, Datum, Uhrzeit, Telefonnummer, Gesprächsdauer gespeichert.

Die nächste Bestellung gab ich am 01.10.2020 auf. Ich bestellte eine Deko-LED-Laterne mit Schneewirbel, Weihnachtsmann und Tannenbaum, Bestellnummer NX4867, zum Preis von 14,95 Euro zzgl. 1,95 Euro Porto. Vom Gesamtpreis in Höhe von 16,90 Euro, zog ich das Guthaben in Höhe von 4,89 Euro ab. Die verbleibenden 12,01 Euro überwies ich entgegen meiner Gewohnheit nicht mit PayPal, sondern, wie mir durch die Mitarbeiterin vom Pearl gesagt wurde, am 07.10.2020 von meinem Konto.

Genau diese 4,89 Euro werden mir nun als Mahnung zzgl. Zinsen und Mahngebühr in Rechnung gestellt. Dies betrachte ich als Unverschämtheit.

Ich verlange von Pearl eine Prüfung, sowie eine schriftliche Entschuldigung an meine Ihnen bekannte Anschrift. Als Frist setze ich Ihnen den 20.12.2021. Ein Schreiben, dass Pearl auf die geforderte Summe aus Kulanzgründen verzichtet, werde ich nicht akzeptieren und es als gegenstandslos betrachten, denn es würde nicht den Zweck meiner Forderung erfüllen.

Gleichzeitig reiche bei Gericht eine Feststellungsklage ein.

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich jeglichen weiteren Forderungen der Fa. Pearl oder ihres Inkassounternehmens bereits jetzt widerspreche.

Sie sollten Ihre Buchhaltung in Ordnung bringen und keine unbescholtenen Bürger belästigen und erst recht nicht mit einem Inkassounternehmen drohen.

Für den Fall, dass mich Post von einem Inkassounternehmen erreicht, so werde ich gegen dieses Unternehmen, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, zivilrechtlich und strafrechtlich vorgehen, auch werde ich die §§ 240 StGB, 187 StGB, 186 StGB prüfen. Ebenso gegen Pearl als Auftraggeber.

Recht merkwürdig ist neben den verstrichenen 14 Monaten zwischen Rechnung und Mahnung auch folgende Tatsache. Genau diesen Artikel für den zu Unrecht 4,89 Euro zzgl. Zinsen und Mahngebühren verlangt werden, meldete ich vor kurzem als defekt und sendete ihn als Retoure bei Pearl ein. Eingetroffen ist die Retoure unter der Ihnen bekannten Sendungsnummer, bei Pearl am 29.11.2021 um 03:22 Uhr.

Zu guter Letzt, herzlichen Dank für das verdorbene Wochenende.

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Meine Forderung an pearl.de: Jetzt fordere ich noch: Rücknahme der Forderung von Pearl, eine schriftliche Entschuldigung, Löschung meines Kundenkontos und meiner persönlichen Daten!


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


24.12.2021 | 11:07
von Harald Kühn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde erst ca. 2 Wochen nachdem ich sie geschrieben habe veröffentlicht. Aufgrund einer zeitnahen Veröffentlichung an anderer Stelle, wurde die finanzielle Forderung der Fa. Pearl zurückgenommen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung wurde mein Kundenkonto gelöscht. Pearl nie wieder!


24.12.2021 | 11:07
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