Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 245 Views | 29.12.2021 | 14:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1106941

primastrom GmbH (Berlin)

Primastrom beharrt auf einen nicht existenten Vertrag

Bestell-/Kundennummer: 7890417822

Der angebliche Vertrag liegt uns bis heute nicht vor, die "Vertragsdaten", wie z. Bsp. die Laufzeit, mussten mühsam erfragt werden.

Die primastrom GmbH schickte ein Begrüßungsschreiben für einen nie erteilten Auftrag. Einen Monat später teilte der bisherige Stromlieferant e-on mit, den Vertrag zum 30.11. zu beenden, offenbar auf Veranlassung durch primastrom.

SCHLAGWORTE

Frau M. sandte darauf mehrere Widersprüche, zuletzt per Einschreiben, an primastrom. Sie erhielt darauf keine Antwort.

Da Frau M. eine ältere Frau ist, die sich von dieser Situation überfordert fühlt, erteilte sie mir Vollmacht (liegt primastrom vor), diese Angelegenheit zu klären.

Ich forderte die primastrom GmbH am 24.11. per E-Mail auf, den unbeauftragten Lieferantenwechsel rückgängig zu machen und ihre Eintragung beim Verteilernetzbetreiber zu stornieren.
Ein Anruf bei primastrom ergab, dass Frau M. am 31.08. telefonisch Auftrag erteilt habe, ihr am 02.09. eine Auftragsbestätigung incl. Widerrufsbelehrung zugegangen sei und die Widerrufsfrist damit überschritten gewesen sei. Eine Kündigung sei nicht vor Ablauf von 24 Monaten möglich!
Tatsächlich erhielt Frau M. nur ein Begrüßungsschreiben ohne Widerrufsbelehrung, und dies aufgrund von Abwesenheit auch erst wesentlich später.

In weiteren E-Mails teilte ich der primastrom am 27.11. mit, dass – sollte die primastrom daran festhalten, ab dem 1.12. Strom zu liefern – Frau M. diesen gemäß $ 241a BGB nicht zu bezahlen beabsichtigt und am 30.11., dass – da laut primastrom die angebliche Beauftragung fernmündlich erfolgt sei – gemäß § 41b Abs. 1 EnWG Energielieferverträge grundsätzlich der Schriftform bedürfen und somit kein rechtskräftiger Vertrag bestehe. Außerdem forderte ich eine Kopie des Telefonmitschnittes an, bei dem dieser Auftrag angeblich erteilt worden sein soll.
All dies blieb bisher unbeantwortet.

Stattdessen erhielt ich am 10.12. ein Schreiben von primastrom, in dem nochmals auf die angeblich verstrichene Widerrufsfrist hingewiesen wurde.
Außerdem stellte Frau M. an diesem Tag fest, dass primastrom eine Abbuchung auf ihrem Konto vorgenommen hat, obwohl sie zu keinem Zeitpunkt ein Lastschriftmandat erteilt hat. Laut Frau M. hat sie noch nicht einmal Kontodaten weitergegeben, so dass hier von Datenmissbrauch durch eine unbekannte Person auszugehen ist.
Ich fasse zusammen:

- es erfolgte kein fernmündlicher Auftrag

- ein solcher wäre gemäß § 41b Abs. 1 EnWG auch nicht für einen rechtskräftigen Vertrag ausreichend

- es erfolgte entgegen den Aussagen von primastrom keine Widerrufsbelehrung

- der angebliche Vertrag liegt uns bis heute nicht vor, die "Vertragsdaten" wie z. Bsp. die Laufzeit mussten mühsam erfragt werden.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Rückabwicklung der "eingerichteten Dienste bei primastrom", da kein Auftrag erging und kein Vertrag existiert.


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
20.01.2022 | 12:28
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Krause,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich primastrom bereit, den Vertrag Ihrer Vollmachtgeberin zu beenden.

Die Abmeldung der Lieferstelle erfolgte zum nächstmöglichen Termin, den 28.12.2021.

Daher erfolgt die Belieferung der Lieferstelle Ihrer Vollmachtgeberin von 01.12.2021 bis 28.12.2021.

Für diese Belieferung ist Frau Meier primastrom gegenüber zum Wertersatz verpflichtet, da Strom ein regelmäßiges Gut ist und sie von keinem anderen Anbieter beliefert wird.

Für die Zeit der Belieferung erhält Ihre Vollmachtgeberin eine Abschlussrechnung.

Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat primastrom leider keinen Einfluss. Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.

Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr primastrom - Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.01.2022 | 14:07
von ReclaBoxler-1106941 | Regelverstoß melden
Ich fasse noch einmal die Vergehen der Firma primastrom GmbH zusammen:
- unerlaubter Werbeanruf
- dieses Gespräch wurde von primastrom nach eigener Aussage aufgezeichnet, ohne Frau M. darüber informiert zu haben
- dieses Gespräch diente laut primastrom dem Abschluss eines Vertrages, worüber Frau M. ebenfalls nicht informiert wurde
- sämtliche Daten inkl. Zählernummer, Bankverbindung etc. wurden dabei nicht von Frau M. weitergegeben, sie waren der primastrom GmbH aus unbekannter Quelle bekannt: Datenmissbrauch
- Kündigung des vorherigen Energieliefervertrags ohne Beauftragung
- Einrichtung einer überteuerten Belieferung mit einer "Vertragslaufzeit" von 24 Monaten(!) ohne Beauftragung
- Abbuchung eines willkürlichen Betrags von Frau M. s Konto ohne SEPA-Lastschriftmandat
- Frau M. wird mit diversen SMSen auf Ihrem Handy von primastrom belästigt, ohne Erlaubnis dazu erteilt zu haben

07.03.2022 | 17:32
von ReclaBoxler-1106941 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da die primastrom GmbH nun endlich eine Endabrechnung erstellt hat, in der auch die ungerechtfertigten Mahngebühren nicht mehr aufgeführt werden, haben wir beschlossen, diese Rechnung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu bezahlen. Die Behauptung der primastrom GmbH, Frau M. wäre ihnen gegenüber "zum Wertersatz verpflichtet, da Strom ein regelmäßiges Gut ist", ist offenkundig falsch, siehe §241a BGB - Unbestellte Leistungen.




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