Durch ENSTROGA gelöste Beschwerde. | 99 Views | 07.01.2022 | 16:27 Uhr
geschrieben von Matthias Minor

ENSTROGA AG (Berlin)

Schlussrechnung falsch, Guthaben wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 3253J2928

Die ENSTROGA AG hat trotz laufenden 24-Monats-Vertrags mit Preisbindung nach ca. 15 Monaten am 08.11.2021 unseren Stromvertrag während der Laufzeit von 24,14 Cent pro Kilowattstunde auf 39,6 Cent erhöht.

SCHLAGWORTE

Wir haben daraufhin von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt. In der Rechnung nach 12 Monaten (August 2021) wurde uns ein Guthaben von 372 € ausgewiesen. In der Rechnung stand, dass das Guthaben auf das bekannte Konto überwiesen wird. Leider passierte das nicht. Wir haben daraufhin ab ca. Oktober über das ENSTROGA-Onlineportal und parallel auch per E-Mail mit Fristsetzung mehrmals um Auszahlung auf unser Konto oder Verrechnung mit den Abschlägen gebeten. Auch hier keine Reaktion vom Kundenservice, von einer telefonischen Erreichbarkeit ganz zu schweigen. Stattdessen wurde der Abschlag sogar noch erhöht.

Nach der Kündigung im Dezember erhielten wir am 24.12.2021 dann die Schlussrechnung. In dieser wurde das Guthaben als ausgezahlt angegeben, obwohl das nie geschehen ist und ENSTROGA vorher auf diverse E-Mails deswegen in keinster Weise reagiert hat.

Laut Schlussrechnung besteht aktuell daher sogar noch eine Nachzahlung von 77,60 €, dieser haben wir per E-Mail und Einschreiben widersprochen und um einen Nachforschungsauftrag an die ausführende Bank gebeten, da das Guthaben nachweislich nicht auf mein Konto gebucht wurde.

Meine Beschwerde daher:

Korrektur der Schlussrechnung, Auszahlung des Guthabens von 295,29 €.

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Korrektur der Schlussrechnung, Auszahlung des Restguthabens von 295,29 €.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


14.01.2022 | 21:31
von Matthias Minor noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 07.01.2022 kam eine korrigierte Schlussrechnung. Das dort aufgeführte Guthaben wurde bis jetzt noch nicht ausgezahlt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 27. Juli 2021 habe ich ENSTROGA um Auszahlung des Guthabens innerhalb von zwei Wochen gebeten, mit entsprechender Fristsetzung.


18.01.2022 | 20:58
von Matthias Minor gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde am 18.01.2022 von ENSTROGA überwiesen.




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