Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 70 Views | 09.01.2022 | 20:59 Uhr
geschrieben von Paula Kottenstedte

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein verfällt wegen Corona

Wir haben einen Musical-Gutschein mit Übernachtung in Hamburg.

Fest gebuchter Termin im Juni 2020 wurde seitens des Veranstalters wegen Corona storniert. Gutschein gültig bis 31.12.2020. Aus Kulanz wurde der Gutschein bis 31.12.2021 verlängert.

In 2021 gab es aber weiterhin keine Möglichkeit, den Gutschein einzulösen. Haben es mehrfach auf der Jochen-Schweizer-Seite versucht. Hinweis: Wegen Überlastung z. Zt. nicht möglich.

Nun läuft der Gutschein am 31.12.2021 ab. Hinweis des 'Kundenservice': Aus Kulanz könnten wir den Gutschein auf unsere Kosten für 10 % des Gutscheinwertes verlängern.

Wir fühlen uns betrogen. Es ist ja nicht so, dass wir den Gutschein vergessen oder zu spät eingelöst hätten.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Kostenfreie Verlängerung des Gutscheines für das Jahr 2022


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2022 | 07:37
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie auch in unserer AGB sowie im §195BGB. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen verbindlichen Termin zu vereinbaren, können Sie als Kunde Ihren Gutschein regulär innerhalb der Gültigkeit für 10% verlängern lassen. Eine kostenfreie Verlängerung ist nicht möglich. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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