Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 34 Views | 17.01.2022 | 21:54 Uhr
geschrieben von Dominik Peyer

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Falsche Stromrechnung / Mahnungen / Inkasso

Bestell-/Kundennummer: KdNr 28103E1598

Am 22.10.21 habe ich eine E-Mail mit einer Abschlagsanpassung meines ehemaligen Stromanbieters, immergrün, ab den 01.11. von 86 EUR auf 139 EUR bekommen.

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Eine Änderung des Grund- und Arbeitspreises wurde allerdings nicht durchgeführt. Dies war weder der E-Mail noch nach dem Einloggen auf der Internetseite von immergrün! zu entnehmen. Zudem war kein Hinweis zum Sonderkündigungsrecht in der E-Mail zu erkennen.

Am 24.11.21 erhielt ich die Abrechnung nach Inanspruchnahme meines Sonderkündigungsrechts. Ich erwartete eigentlich eine Erstattung von etwa 50 Euro. Lt. Immergrün! sollte ich jedoch einen Betrag von 33,81 Euro nachzahlen. Immergrün! berücksichtigte in der Rechnung einen gezahlten Abschlag (Februar) in Höhe von 85 EUR nicht.

Daraufhin habe ich den letzten gezahlten Abschlag von 86 EUR wieder über meine Bank rückabwickeln lassen. Daraufhin bekam ich am 27.11.2021 eine neue Rechnung über 123,31 EUR.

Am 30.11.21 forderte ich immergrün! per E-Mail und am 10.12.21 per Einschreiben auf, die Rechnung abzuändern und alle meine gezahlten Abschläge zu berücksichtigen.

Am 21.12. erhielt ich die erste Mahnung von immergrün.

Ich habe am 23.12.21 den noch offenen Betrag (33,81 EUR) nach Abzug unseres errechneten Guthabens an immergrün überwiesen. Zudem habe ich der Mahnung und der falsch ausgestellten Rechnung widersprochen und um Ausstellung einer berichtigen Rechnung gebeten.

Am 03.01.22 flatterte die zweite Mahnung ins Haus mit Androhung zur Weitergabe an ein Inkassounternehmen. Dieser habe ich am selbigen Tag per E-Mail und Einschreiben widersprochen und darauf hingewiesen, dass ich mich nicht im Verzug befinde so lange keine richtige Rechnung vorliegt.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Richtige Rechnung in der alle von mir gezahlten Abschläge berücksichtigt werden.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


18.01.2022 | 22:30
von Dominik Peyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


18.01.2022 | 22:30
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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