97 Views | 18.01.2022 | 16:03 Uhr
geschrieben von Melanie Noske

Mieterverein Geesthacht & Umgebung e.V. (Geesthacht)

Akzeptiert d. Mitgliedswechsel nach Buchholz nicht

Ich habe den Mieterverein Geesthacht am 01.10.2021 kontaktiert, dass ich als Mitglied nach Buchholz wechseln möchte, da ich umgezogen bin.

SCHLAGWORTE

Daraufhin hat der Mieterverein Geesthacht meine Daten nach Buchholz weitergeleitet um den Wechsel einzuleiten. Ich bekam einen neuen Mitgliedsantrag, den ich unterschrieben nach Buchholz zurückgab. Der Mieterverein Buchholz bestätigte mir am 16.11.2021 meinen Mitgliedswechsel. Weiterhin bestätigte er mir, dass der Mieterverein Geesthacht informiert wurde und ich meine Beiträge ab dem 01.01.2022 an den Mieterverein Buchholz zahle.

Im Januar haben dann plötzlich beide Mietervereine abgebucht. Die Lastschrift aus Geesthacht habe ich widerrufen, da ich kein Mitglied mehr bin und habe den Sachverhalt per E-Mail schriftlich erläutert, sowieso das Bestätigungsschreiben aus Buchholz weitergeleitet. Das wollte man nicht anerkennen und ich solle nun in die Klärung gehen.

Ich bin nicht für interne Klärungen zuständig, da der Wechsel durch Geesthacht eingeleitet wurde und der Wechsel mir schriftlich durch Buchholz bestätigt wurde. Nun habe ich noch eine Mahnung bekommen, trotz dass ich darum die interne Klärung selbst vorzunehmen, daher meine Beschwerde bei Reclabox. Ist das die neue Methode Mitgliedschaften doppelt abzukassieren?

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Meine Forderung an Mieterverein Geesthacht & Umgebung e.V.: Akzeptanz des Mitgliedswechsels nach Buchholz, interne Klärung selbst vornehmen.


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Kommentare und Trackbacks (2)


04.02.2022 | 13:04
von Melanie Noske noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher keine Reaktion mehr seitens des MV Geesthacht bekommen. Keine Entschuldigung, keine Meldung, dass die Klärung intern erfolgt ist, aber eine weitere Mahnung habe ich bisher auch nicht mehr erhalten.


06.02.2022 | 13:02
von Melanie Noske noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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