Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 5 Views | 21.01.2022 | 23:18 Uhr
geschrieben von Ulrich W.

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Guthaben wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 2171002023

Seit Monaten wird das Guthaben nicht ausgezahlt, obwohl eine Zahlung immer wieder angekündigt wird.

Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat mein Guthaben nach erfolgter Abrechnung seit drei Monaten nicht ausgezahlt.

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Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Umgehende Überweisung meines Guthabens.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


22.01.2022 | 04:54
von Ulrich W. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld ist auf einem falschen Konto (nicht meinem!) angekommen. Ich habe es nach Rücksprache mit dem Kontoinhaber bekommen. Man hat einfach das erste Konto genommen, welches bekannt war ohne auf Namen zu achten oder eine Rückfrage zum Konto zu führen. Da ich bei Vertragsabschluss nicht mein Konto angegeben hatte und für die ersten Lastschriften das Konto meiner damaligen Lebenspartnerin von ihr vorgeschlagen wurde, haben wir dieses Konto genommen. Die Lastschriftgenehmigung war nach einiger Zeit zurück genommen worden und ich habe das Geld nur noch von meinem Konto überwiesen. Ich hatte mich von meiner Partnerin getrennt.
Aber das geht ja Immergrün nichts an. Obwohl also mein Name nicht in den alten Kontodaten auftauchte, die letzten Jahre das Geld von einem anderen Konto kam und die Lastschriftgenehmigung erloschen war, würde mein Guthaben auf das falsche Konto überwiesen. Ich konnte mich mit meiner ehemaligen Partnerin einige und bekam es wieder. Da sieht man Mal wieder, dass Immergrün, bzw. REGmbH nur einen 2. klassigen Dienstleister (Callcenter o. ä.) engagiert hat, um Kundenanfragen zu bearbeiten. Diese sind natürlich keine Buchhalter und können die geltenden Gesetze nicht kennen. Wenn ich weiter auf das Geld bestanden hätte und die falsche Überweisung nicht anerkannt hatte, dann hätte immergrün doppelt bezahlen müssen!




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