Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 109 Views | 23.01.2022 | 21:03 Uhr
geschrieben von Ushakov Boris

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Rechtswidrige Abmeldung der Stromversorgung ohne Kündigung.

Rechtswidrige der Stromversorgung ohne Kündigung abgestellt, Der vereinbarte Neukundenbonus in Höhe von 25 % und schaden Ersatz wurden in der Endabrechnung nicht berücksichtigt. Auf Widerspruch, Kündigen, Schadenersatzforderung keine Reaktion.

Am 21.10.2021 erhielt ich eine E-Mail von immergrün, dass mit Wirkung zum 03.11.2021 in meinem Gebiet die Stromversorgung eingestellt wird, trotz dass mein Vertrag noch mindestens bis zum 31.12.2021 laufen soll.

Da in der Abrechnung (Nachforderung von 40,80 €) der Neukundenbonus und Schadensersatz nicht berücksichtigt wurden, habe ich der Mahnung widersprochen. Mit Berücksichtigung des Neukundenbonus und Schadensersatz hätte ich ein Guthaben ca. 198,00 €.

Es kam einen erneute Mahnung mit dem Hinweis, dass bei nicht Bezahlen der Forderung der Zahlungsanspruch an einen "Dienstleister" abgetreten würde, sprich ein Inkassounternehmen.

Ich habe keine Reaktion auf meine zwei E-Mails bekommen, in welchen ich der Abrechnung/Mahnung widersprochen hatte. Stattdessen eine erneute Mahnung.

Ich fordere Immergrün hiermit auf, die fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren und den mir zustehenden Neukundenbonus und Schadensersatz zu überweisen.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Korrigierte Abrechnung und Gewährung des Neukundenbonus und Schadenerstz.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


31.01.2022 | 05:34
von Ushakov Boris gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


04.02.2022 | 12:04
von Christian Viafara | Regelverstoß melden
Es würde mich interessieren, mit welcher Begründung Immergrün nachgegeben hat. Auf Grund Ihres Widerspruchs gegenüber der Mahnung?



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