Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 112 Views | 21.01.2022 | 08:08 Uhr
geschrieben von Chris Behrendt

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Widerspruch gegen Stromrechnung: 211381403217

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 242032481644

Falsche Rechnungshöhe aufgrund eines offenbar defekten Stromzählers, bei dem im Übrigen die Eichung bereits im Jahr 1994 abgelaufen war

Leider haben Sie weder auf meinen Widerspruch zur Rechnung 211381403217 reagiert, noch auf wiederholten Anrufe, E-Mails und schriftliche Nachrichten (u. a. persönlich an den CEO-Kundenservice) von mir reagiert, sondern weiterhin offenbar automatisierte Mahnungen u. a. mit Hinweisen versandt.

SCHLAGWORTE

Ich habe hier eine Chronik von der Kommunikation mit E.ON Energie Deutschland GmbH und dem Netzbetreiber E. DIS Netz GmbH anhand dieser lässt sich belegen, dass alles unternommen wurde, um eine gütliche Einigung zu erreichen. Nachdem der alte Stromzähler (Eichung abgelaufen 1994) gegen einen neuen Drehstromzähler ausgetauscht wurde, hat sich der Verbrauch auf Vorjahres-Werte reduziert, was auch ein Beleg für den offenbar falsch messenden Zähler sein dürfte. Anhand des aktuellen, somit endlich geeichten Verbrauchs, leistete ich folgende Zahlungen:

a: Zeitraum 01.05.2020 bis 29.04.2021 Betrag: 708,00 € am 04.10.2021

b: Zeitraum 01.05.2021 bis 31.10.2021 Betrag: 582,00 € am 04.10.2021 und ab November monatlich 97,00 € so zuletzt für Januar 2022. Nun folgt hier die Chronik mit Datum - Ereignis:

25.05.2021 - Eingang widerspruchsbefangener E.ON Energie Deutschland GmbH Rechnung: 211381403217.

28.05.2021 - Anruf bei E.ON-Kundenservice mit verbindlicher Zusage der Stornierung von der Rechnung: 211381403217.

28.05.2021 - Anruf beim E. DIS Netz GmbH - Kundenservice Anfrage Überprüfung Zähler.

28.05.2021 - E-Mail an E. DIS mit u. a. Bild vom Zähler (Eichung bis 1994).

28.05.2021 - E-Mail an E.ON mit Bild-Nachweis, dass E. DIS GmbH als Netzbetreiber kontaktiert wurde (Voraussetzung Stornierung der Rechnung 211381403217).

02.06.2021 - Nachricht von E. DIS Netz GmbH über geplanten Austausch des alten Stromzählers, dessen Eichung bereits 1994 abgelaufen war, dies dürfte anhand gesendeter Bildern auch der E. DIS GmbH aufgefallen sein.

02.06.2021 - E-Mail an E.ON mit Widerspruch gegen Rechnung 211381403217.

03.06.2021 - Schreiben an E.ON Widerspruch mit ausführlicher Begründung.

10.06.2021 - Lastschrift-Rückbuchung wegen Widerspruch in Höhe von 4297,21 €.

15.06.2021 - E. DIS GmbH lässt den alten defekten Zähler austauschen (der Monteur der Firma Sandmann GmbH versicherte im Beisein von Zeugen, dass alte Zähler 2 Jahre aufbewahrt werden müssen, für den Fall, dass Probleme aufgetreten sind).

17.06.2021 - Nachricht von E.ON über nicht mögliche Abbuchung

21.06.2021 - E-Mail an E.ON-Kundenservice mit Hinweis, dass der Rechnung widersprochen wurde und das ich inzwischen auch bereits mehrfach der Aufforderung nachgekommen bin, mich diesbezüglich zu melden.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

24.06.2021 - Zahlungserinnerung von E.ON (trotz telefonischer Zusage seitens E.ON-Kundenservice zur Stornierung der Rechnung 211381403217 und fristgemäßem Widerspruch).

25.06.2021 - Anruf vom E.ON-Kundenservice bezüglich Widerspruch, wegen des Problems mit dem Zähler soll ich bei E. DIS eine Überprüfung des defekten Zählers in Auftrag geben.

25.06.2021 - E-Mail an E. DIS GmbH und Beauftragung den alten Zähler zu überprüfen.

25.06.2021 - E-Mail an E.ON Bestätigung des Auftrags zur Überprüfung des alten Zählers, somit hoffentlich alles Erforderliche unternommen zu haben, um künftig wider korrekte Abrechnungen zu erhalten.

25.06.2021 - E. DIS GmbH teilt mit eine nachträgliche Überprüfung des Zählers sei leider nicht möglich, da das Gerät angeblich nach Kreiswirtschafts- und Abfallbeseitigungsgesetz recycelt wurde, dies hätte aber laut Aussage des Monteurs, nicht passieren dürfen.

01.07.2021 - E.ON/Nachricht über erfolgten Widerruf meines SEPA-Lastschrift-Mandats.

06.07.2021 - E-Mail an E. DIS GmbH bezüglich Entsorgung des alten defekten Zählers ohne gültige Eichung als Beweismittel somit zu Lasten des Kunden und rein vorsorglich erfolgte ein Widerspruch wegen offenbar falsch gemessenen Stromverbrauch.

24.09.2021 - Nachricht an E.ON mit Erläuterungen bezüglich erfolgter Zahlungen des tatsächlichen Stromverbrauchs anhand des mit dem neuen Zähler ermittelten Verbrauchs sowie zu monatlich wiederkehrenden Zahlungen.

27.09.2021 - E.ON/Mahnung und Hinweis auf beabsichtigte Unterbrechung der Stromversorgung seitens E. DIS GmbH.

02.10.2021 - Antwort mit Nachricht an E.ON GmbH über ungerechtfertigte Mahnung und erneutes bestreiten der offenen Beträge dem Grunde und der Höhe nach und Ankündigung möglicher Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

11.10.2021 - E.ON/letzte Mahnung - jetzt unbedingt zahlen.

13.10.2021 - persönliche Nachricht an den CEO der E.ON Energie Kundenservice GmbH, u. a. mit entsprechenden Belegen zu erfolgten Zahlungen.

30.10.2021 - E.ON/Mahnung und Hinweis auf beabsichtigte Unterbrechung der Stromversorgung seitens E.ON GmbH.

03.11.2021 - Antwort und Nachricht an E.ON mit Hinweis, dass es sich bei der Verbrauchsstelle um ein vermietetes Objekt handelt und dass die erfolgten Zahlungen ausdrücklich ohne jegliche Anerkenntnis erfolgt sind.

10.11.2021 - E.ON/letzte Mahnung - jetzt unbedingt zahlen.

12.11.2021 - Antwort an E.ON mit Hinweis zur bestrittenen Rechnung und erneute Nachricht bezüglich erfolgter Zahlungen ohne jegliche Anerkenntnis.

04.01.2022 - E.ON/Sperrankündigung: Wir stellen Ihre Stromversorgung ein.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Berichtigung der Rechnung anhand des jetzt mit dem neuen geeichten Zählers gemessenen Strom-Verbrauchs


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.01.2022 | 08:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Chris,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox und dass Sie uns durch Ihre ausführliche Schilderung die Chance geben, uns den Sachverhalt noch genauer anzuschauen.

Damit Sie alle weitere Infos bekommen, haben wir eben unsere zuständigen Kollegen darum gebeten, sich so schnell wie möglich bei Ihnen zu melden.

Viele Grüße und haben Sie einen schönen Start in den Freitag
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.01.2022 | 15:59
von Chris Behrendt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider wurde bisher noch gar nichts gelöst.
Das Problem hat sich eher noch verschärft in dem ich am 22.01.2022, erneut Post von E.ON erhalten habe, worin E.ON mitteilt, dass Sie jetzt ein Inkassounternehmen und ggf. einen Anwalt einsetzen werden. Zusätzlich soll eine Sperrung meines Zählers gerichtlich verfolgt werden und durch einen Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden. Dieses Vorgehen passt nicht zur Antwort seitens E.ON, was aber nach alledem was bisher diesbezüglich passiert ist, auch nicht wirklich zu erwarten war.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Behrendt




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