Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 142 Views | 25.01.2022 | 18:58 Uhr
geschrieben von Doreen Schulz

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Gutschein nur in Verbindung mit Grußkarte einlösbar

Ich habe zu Weihnachten 2019 einen Wunschgutschein in Höhe von 20 € erhalten und damals die Geschenkkarte weg geworfen.
Dieses Jahr bekam ich wieder so ein "Mist-Ding" in Höhe von 40 €. Und was soll ich sagen, in meiner Liebe zur Ordnung habe ich die blöde Karte wieder weg geworfen. Ich hasse diese Gutscheine von Wunschgutschein.de!

Jeder andere Gutschein-Anbieter druckt den Code auf die einzulösen Karte.

Nun kann man sagen: Meine Schuld was bin ich so blöd und lese das Kleingedruckte nicht. Aber im Weihnachts- und Corona-Wahn ist man echt gestresst. Ich finde das macht die Firma mit Absicht und fährt dabei gute Gewinne ein. Man liest es ja öfters, dass Anderen das gleiche widerfahren ist.

Nicht zu empfehlen!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: Kulanz 100%.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2022 | 09:36
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Customer Service

Liebe Kundin "Doreen Schulz",

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir können verstehen, dass es ärgerlich ist, dass Sie die WUNSCHGUTSCHEIN-Karte mit dem Code nicht vorliegen haben.

Die Handhabung der Einlösung ist auf der Grußkarten-Rückseite erklärt.

Der WUNSCHGUTSCHEIN will sich als Komplett-Geschenklösung und Universalgutschein-Geschenk für verschiedene Partner von den Scheckkarten-Lösungen einzelner Partner unterscheiden. Unser Geschenk besteht aus Umschlag und ansprechender Grußkarte. Der scheckkartengroße Werbeflyer dient lediglich als Werbemittel darauf ist auch angegeben, dass der WUNSCHGUTSCHEIN-Code auf der Grußkartenrückseite zu finden ist.

Ferner lassen sich die Grußkarten, auf die der Rubbelcode aufgestanzt wird effizienter und fehlerfreier von unseren Produktionsmaschinen verarbeiten als das kleine Werbekärtchen, was nicht besonders robust ist.

Um eine Zuordnung zu Ihrem WUNSCHGUTSCHEIN noch herstellen zu können, mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter dusoffice spider monkey wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung. Es ist kein Guthaben verloren.

Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


29.01.2022 | 11:15
von Doreen Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vom Anbieter wird immer das Gleiche geschrieben und "kein Guthaben ist verloren". Und doch ist es verloren, weil ich keine Belege habe. 60,-- € für'n A xxx!


29.01.2022 | 11:16
von Doreen Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird geschrieben wir finden sicherlich eine gütliche Lösung. Ohne Nachweis null Lösung.


23.02.2022 | 09:27
von Doreen Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.02.2022 | 09:40
von Doreen Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dusoffice spider monkey wunschgutschein.de reagiert nicht.


03.03.2022 | 08:28
von Doreen Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jetzt habe ich meine Chefin gefragt und einige Daten bekommen. Diese habe ich, wie von wunschgutschein gefordert, denen nun zukommen lassen. Heute erreicht mich diese Nachricht:

Lieber Kunde,

vielen Dank für die Nachricht.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Schenker, dieser möge sich bitte mit dem WUNSCHGUTSCHEIN an uns wenden um das Problem zu lösen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine weitere Auskunft erteilen.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Celine Scholz


26.03.2022 | 08:52
von Doreen Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!