Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 214 Views | 22.02.2022 | 15:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4707051

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheinverlängerung kostenpflichtig trotz Corona-Einschränkung

Wie viele andere auch, bin ich im Besitz eines Erlebnisgutscheins von Jochen Schweizer (reguläre Gültigkeit drei Jahre), der am 31.12.2021 auslief.

SCHLAGWORTE

Aufgrund der pandemischen Situation und den damit einhergehenden Einschränkungen, war eine Einlösung des Gutscheins über weite Strecken der Laufzeit nicht möglich. Jochen Schweizer verlangt nun eine sogenannte Verlängerungspauschale in Höhe von 30% des Erlebnispreises.

Ich kann das überhaupt nicht verstehen. Läge ein eigenes Verschulden vor (Einlösung "vertrödelt" oder ähnliches), hätte ich volles Verständnis dafür, aber bei höherer Gewalt, die ja nun mal in allen Bereichen und für jeden - auch für das Unternehmen selbst! - durch Corona entstanden ist, nun tatsächlich auch noch zusätzlich die Gutscheininhaber*innen zur Kasse zu bitten - mir fehlen schlicht die Worte. Das ist kein angemessenes Geschäftsgebaren. Nochmals: Wir hatten eine weltweite Pandemie und verschiedenste Lockdown-Situationen!

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Kostenfreie Verlängerung des Gutscheins.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.02.2022 | 15:11
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit nicht einlösen konnten. Dass Sie darüber enttäuscht sind, können wir absolut nachvollziehen.

Gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie. Bitte lassen Sie uns hierfür Ihren Gutscheincode über unser Kontaktformular auf unserer Website zukommen. Die zuständige Fachabteilung wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.02.2022 | 18:31
von ReclaBoxler-4707051 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie von der Jochen Schweizer GmbH erbeten, habe ich erneut über ihr Kontaktformular den Gutschein-Code mitgeteilt; jedoch erfolglos. Es wird weiterhin an einer Verlängerungspauschale festgehalten.


10.03.2022 | 17:46
von ReclaBoxler-4707051 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


06.06.2022 | 16:55
von Anke Lüdeke | Regelverstoß melden
Hallo, ich plane einen TV Beitrag zum Thema "Gutscheine" und suche noch jm, der mir via Zoom oder Teams kurz einen Erfahrungsbericht zu Jochen Schweizer gibt. Hätten Sie Interesse? In diesem Fall würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich unter anke.luedeke spider monkey web.de melden. Viele Grüße Anke Luedeke



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