Energiedienst AG (Rheinfelden)
Stromanbieter Energiedienst AG zahlt nur 25% des Guthabens aus
Die Energiedienst AG in Rheinfelden zahlt mit mehreren Wochen Verspätung lediglich 25% meines Guthabens aus weil sie durch die Covid-19-Situation so furchtbar schwer getroffen sind?
Obwohl Sie als Energieanbieter durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die am 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, nun ausdrücklich verpflichtet sind binnen zwei Wochen ein Guthaben in voller Höhe auszuzahlen, besitzen Sie tatsächlich die Frechheit mir mit mehreren Wochen Verspätung gerade mal 25% meines Guthabens auszuzahlen und hoffen jetzt das ich nach drei Monaten Wartezeit doch vielleicht aus lauter Dankbarkeit bereit wäre Ihnen den "Rest" von 75% einfach so zu überlassen?
Sparen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse Ihre lächerlichen Ausreden und schauen Sie zu das ich mit sofortiger Wirkung mein restliches Guthaben samt Verzugszinsen erhalte, bevor ich gegen Sie und die Herrschaften rechtliche Schritte einleiten werde.
Hochachtungsvoll.
18.02.2022 | 07:26
Abteilung: Vertrieb
Sehr geehrte Herr Pietrantuono,
wir haben uns wegen Ihres Anliegens mit Ihnen in Verbindung gesetzt und mit Ihnen darüber gesprochen. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns unter 07623 92-1223 anrufen oder eine Mail senden an: lieferantenabrechnungnaturenergie.de.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr NaturEnergie Team
sehr geehrter Herr V.,
warum wollen Sie sich in aller Öffentlichkeit denn nicht mit Ihrem Namen melden und verstecken sich stattdessen hinter der nicht haftbar zu machenden Allgemeinheit Ihres Unternehmens mit "Ihr NaturEnergie Team"?
Gerade Sie beide, die immer und immer wieder versucht haben, mir als unbelehrbarem Kunden zu erklären, die Sache am Telefon zu klären "um das bestehende Problem aus der Welt zu schaffen", da es Ihnen "eine Herzensangelegenheit ist, die Angelegenheit mit mir zu klären und gerne bereit sind, dies auch über die Verbraucherschutzzentrale zu klären"?
Hier geht es weder um ein Missverständnis, das es zu klären gilt noch um eine Streitigkeit, die eine Schlichtungsstelle zu schlichten hätte!
Nein, hier geht es einzig und allein um einen vermeintlich ungesetzlichen Straftatbestand,, den Sie längst erfüllt haben!
Sie klammern sich an den Verbraucherschutz, wobei schon allein die Namensgebung blanker Hohn ist, da es sich in Wirklichkeit tatsächlich wohl eher um einen Versorgerschutz handelt. Dieser macht durch den Gesetzgeber zwar gewisse Vorgaben, diese bleiben in letzter Konsequenz jedoch unverbindlich.
Wenn Sie immer so gesetzestreu handeln, wie Sie vorgeben, warum wurde ich dann erst nach 9 Jahren von Ihnen darüber informiert, dass mein Guthaben erlischt und dann ganz einfach Ihrem Unternehmen gehört?
Haben Sie etwa rein zufällig vergessen, Ihrer Informationspflicht nachzukommen?
Am 03.11.2021 wurde der Stromzähler abgelesen, ergo hätte ich mein Guthaben in voller Höhe von Ihrem gesetzestreuen Unternehmen bis zum 17.11.2021 erhalten, tatsächlich erfolgte eine Auszahlung einer Teilsumme von etwa 25 % jedoch am 23.12.2021. Und warum?
Sie verstricken sich mehr und mehr in Unannehmlichkeiten, denen Sie nicht gewachsen sind, und deshalb fordere ich Sie dringend in Ihrem eigenen Interesse auf, die Angelegenheit in meinem Sinne zu bereinigen, indem Sie mir endlich mein restliches Guthaben samt Verzugszins unverzüglich auszahlen.
Es gibt lediglich ein Update: Am 05.04.22 hat mich ein Schreiben der Energiedienst AG erreicht, mit der netten Aufforderung, ich solle bitte bis zum 07.04.22 einen Betrag von 52,-EUR überweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie geben mir also in Ihrer grenzenlosen Güte 2 volle Tage Zeit um einen Teilbetrag zu begleichen weil ich es, wie Sie sagen, "sicher übersehen habe die aufgeführte Forderung rechtzeitig zur Zahlung anzuweisen"?
Wie bitte? Sie Ausbund an Intelligenz haben wohl "übersehen" das ich sämtliche Zahlungen eingestellt habe, solange Sie mir mein seit Monaten ausstehendes Guthaben von rund 2000,-EUR samt Verzugszinsen nicht auszahlen? Das SEPA-Mandat habe ich Ihnen auch nicht ohne Grund entzogen und Sie schicken mir ein Formular für ein weiteres SEPA-Mandat? Lächerlich! Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse langsam auf Linie kommen, denn die Schonfrist des Finanzamts schützt Sie nicht ewig!
Hochachtungsvoll
wir sind seit August 2021 im Austausch, um das Anliegen gemeinsam mit Ihnen zu lösen.
Bislang ist es nicht möglich gewesen Sie telefonisch zu erreichen, dass hat bisher nicht zur Problemlösung beigetragen.
Wir haben die Korrekturen der Abrechnungen bereits im Dezember 2021 vorgenommen und Ihnen das Guthaben ausbezahlt.
Da wir aus Datenschutzrechtlichen Gründen hier keine Daten von Ihnen öffentlich machen möchten, können wir eine genaue Erläuterung nicht auf dieser Plattform abgeben.
Wir erhoffen uns eine Lösung außerhalb dieser Plattform mit Ihnen und bieten Ihnen weiterhin an, uns anzurufen unter 07623 92 1223.
Gerne bieten wir auch ein persönliches Gespräch in unserer Betriebsstätte Rheinfelden oder mit Termin Vereinbarung auch in Laufenburg an.
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit die Schlichtungsstelle als neutrale Stelle mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757 240-0
Fax: 030 2757 240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Freundliche Grüße
Ihr NaturEnergie Team