Durch Procter & Gamble gelöste Beschwerde. | 149 Views | 06.04.2022 | 12:27 Uhr
geschrieben von Enttäuschter Verbraucher

Procter & Gamble (Schwalbach am Taunus)

Katastrophaler Kundenservice bei P&G (Oral-B)

Bestell-/Kundennummer: [ ref:_00D80PUz7._5002E1w46jX:ref ]

Kundendienstmitarbeiter verspricht die Übernahme der Anschaffungskosten für "eine Zahnbürste mit neuem Bürstenkopf" und hält sein Versprechen nach meiner Anschaffung nicht ein!

Nach meiner Reklamation und meiner Beschwerde über den schlechten Kundensupport des Mitarbeiters, entschloss sich der betroffene Kundendienstmitarbeiter mir die Anschaffungskosten für „eine neue Zahnbüste mit neuem Büstenkopf“ als Wiedergutmachung zu erstatten.

SCHLAGWORTE

Ich könne mir „eine neue Zahnbüste mit neuem Büstenkopf“ kaufen und anschließend die Rechnung bei ihm einreichen. Das tat ich dann auch. Gemäß diesem großzügigen Wiedergutmachungsversprechen, kaufte ich mir die aktuellste Zahnbürste von Oral-B mit neuem Bürstenkopf und reichte die Rechnung bei P&G ein. Daraufhin erklärte mir der Kundendienstmitarbeiter, der von Anfang an einen sehr schlechten Support an den Tag gelegt hat, dass er meine Anschaffungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur bis 50 € übernehmen könne!
Erst nachdem er mich mutwillig zu einer Anschaffung bewegt hat, fällt ihm ein, die Übernahmehöhe der Anschaffungskosten mir mitzuteilen! Durch sein fahrlässiges Verhalten ist einzig und allein er für meine Kaufhandlung und den dadurch entstandenen Schaden verantwortlich! Denn, hätte der Kundendienstmitarbeiter mir die Übernahmehöhe vor meiner Kaufhandlung mitgeteilt, hätte ich mich danach orientiert und mir wäre kein Schaden entstanden! Stattdessen machte er mir ein großzügiges Versprechen:

"Ich habe Ihr Anliegen gerne einmal intern weiter gegeben und ich freue mich Ihnen sagen zu dürfen, dass wir Ihnen sehr gerne eine neue Zahnbürste mit neuem Bürstenkopf erstatten. Kaufen Sie sich gerne eine und schicken mir dann den Beleg, damit ich Ihnen den Kaufpreis überweisen kann".
Mich mit einer pauschalen Zusage zu einer Kaufhandlung zu bewegen, die ich ohne seine verbindliche Zusage nicht getätigt hätte, und sie anschließend zu verweigern und sich tot zu stellen, ist nicht nur unprofessionell und frech, sondern auch rechtswidrig!

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Meine Forderung an Procter & Gamble: Ich will den Schaden, den der Kundendienstmitarbeiter mit seiner Zusage verursacht hat, in voller Höhe erstattet bekommen!


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


27.04.2022 | 16:13
von Enttäuschter Verbraucher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben uns geeinigt. Wir haben uns geeinigt. Wir haben uns geeinigt.




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