Durch BavariaDirekt gelöste Beschwerde. | 303 Views | 07.04.2022 | 21:28 Uhr
geschrieben von Anja M.17

BavariaDirekt (Berlin)

Durch Anschwärzen Ärger mit der Zulassungsbehörde

Vor einiger Zeit war ich Kunde bei der Bavaria Direkt (OVAG) und hatte dort die gesetzliche Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen, als ich nach ca. einem Jahr mehr durch Zufall feststellte, dass die Angaben bei der Antragsstellung in puncto Schadenfreiheitsklasse zu hoch angesetzt waren, wodurch ich deutlich höhere Beiträge bezahlte. Damit konfrontierte ich die Versicherung und forderte eine Herabstufung, was sie grundlos ablehnte. Daraufhin kündigte ich.

SCHLAGWORTE

Aus Rachsucht über die Kündigung hat sich diese Versicherung erdreistet, mich beim jetzigen Versicherer anzuschwärzen und ihm die Erhöhung der Schadenfreiheitsklasse nahegelegt, wohlgemerkt wider besseren Wissens - und auch noch gleichzeitig die Zulassungsbehörde in Kenntnis gesetzt, die mir jetzt Scherereien macht.

Die Versicherung habe ich mit Fristsetzung aufgefordert, ihre Verleumdungen gegenüber der Zulassungsbehörde und dem Versicherer schriftlich zurück zu nehmen und sich künftig an die Datenschutzrichtlinien zu halten, andernfalls wird Strafantrag gestellt und weitere rechtliche Schritte eingeleitet, sowie die BAFIN über das üble Geschäftsgebaren informiert werden.

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Meine Forderung an BavariaDirekt: Rücknahme wissentlich falscher Behauptungen gegenüber Zulassungsbehörde und jetzigem Versicherer.


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
25.04.2022 | 13:41
Firmen-Antwort von: BavariaDirekt
Abteilung: Costumer Care

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Sie hatten uns zu keinem Zeitpunkt eine Vorversicherung und damit eine Schadenfreiheitsklasse angegeben, die wir übernehmen können. Daher ist die Übermittlung der bei uns erfahrenen schadenfreien Zeit an die Nachversicherung korrekt.

Da wir Sie aufgrund von Nichtzahlung des Beitrages kündigen mussten, ist auch die Meldung an die Zulassungsstelle über den fehlenden Versicherungsschutz korrekt.

Die Beantwortung über die BaFin erhalten Sie gesondert. Eine Verletzung des Datenschutzes hat unseres Wissens nicht stattgefunden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen bei Ihrer neuen Versicherung alles Gute.

Freundliche Grüße

Ihr Team von BavariaDirekt

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.04.2022 | 17:57
von Anja M.17 | Regelverstoß melden
BAFIN und die Staatskanzlei für Datenschutz in NRW sind über das üble Geschäftsgebaren dieser dubiosen Firma informiert worden.

19.04.2022 | 12:22
von Anja M.17 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion bisher.

BAFIN und die Staatskanzlei für Datenschutz in NRW sind über das üble Geschäftsgebaren dieser dubiosen Firma informiert worden.


26.04.2022 | 23:57
von Anja M.17 | Regelverstoß melden
Stellungnahme zum Schreiben der Bavaria Direkt:

Unstrittig ist, dass es bei Vertragsabschluss mit Ihnen keinen Vorversicherer gab.
Eine Übermittlung der schadenfreien Zeit an den Nachversicherer ist nicht "korrekt" nach mehr als über 5 Monaten (!) noch dazu unaufgefordert lässt es nur folgenden Schluss zu:
Vielmehr ist es doch so, dass Sie seit der Kündigung im letzten Oktober vergeblich versuchen, unberechtigt bei mir Geld einzufordern und weil das misslang, meinten Sie, Sie können mich aus Rachsucht beim jetzigen Versicherer mit wissentlich unrichtigen Daten anschwärzen.

Ebenso falsch ist die Behauptung, dass Sie aufgrund Nichtzahlung gekündigt hätten. Fakt ist: Ich habe gekündigt, nachdem ich mehr durch Zufall festgestellt habe, dass ich in der SFK zu hoch angesetzt war. Eine Abstufung lehnten Sie grundlos ab und reagierten auch sonst nicht, sodass ich frist- und formgerecht kündigte und die Zahlungen einstellte.

Sie versuchen hier bewusst die Fakten zu verdrehen und widersprechen sich selbst. Wieso wird die Zulassungsstelle von Ihnen informiert, obwohl Sie wussten, dass Versicherungsschutz durch den Nachversicherer besteht? Sie haben ihn ja sogar angeschrieben, unaufgefordert. Und weshalb gaben Sie eigenmächtig Daten weiter, von denen Sie wussten, dass sie unrichtig sind und die schon zur Kündigung (meinerseits) geführt haben?

Ihr Geschäftsgebaren ist und bleibt mehr als dubios.

05.05.2022 | 20:00
von Anja M.17 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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