Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 232 Views | 25.04.2022 | 22:42 Uhr
geschrieben von Vera Legler

Jochen Schweizer GmbH (München)

Abgelaufene Gutscheine

Leider wurde ich sehr enttäuscht. Ich habe zwei Gutscheine die leider am Ende des letzten Jahres abgelaufen sind beide Gutscheine haben einen Wert von jeweils ca. 200 €.

SCHLAGWORTE

Ich habe telefonisch und per E-Mail probiert hier was zu machen aber es wird vollkommen auf stur gestellt. Die Gutscheine sind komplett wertlos. Ich wollte nicht mal das Erlebnis haben bzw. das Geld komplett zurück ich wollte allerdings die Gutscheine wenigstens um zwei Monate verlängern (gegen Geld) bzw. Den Wert der Gutscheine abzüglich des entgangenen Gewinns haben geht nichts laut dem Kunden Service ich weiß nicht mehr was ich tun soll zum Anwalt. Ich bin wirklich sehr enttäuscht da ich gerne Jochen Schweizer verschenkt habe in Zukunft Kauf ich da keine Gutscheine mehr. Es ist viel Geld und ich weiß, dass wir hier selbst schuld sind aber Jochen Schweizer ist ein so großes Unternehmen und es wird komplett blockiert. Für mich ist das viel Geld und in der Corona Zeit war vieles nicht möglich bzw. planbar.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängern gegen Aufpreis oder Erstattung Teilbetrag.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.04.2022 | 16:08
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Wie wir in unserem System ersehen können, sind Ihre Gutscheine am 31.12.2021 abgelaufen. Diese können somit nicht mehr verwendet werden und sind ersatzlos verfallen. Von unserer Seite haben wir unseren Kunden innerhalb der Gültigkeit und auch nach Ablauf eine Gutscheinverlängerung angeboten. Da Sie sich leider nicht innerhalb unserer Kulanzfrist an uns gewandt haben, können wir an dieser Stelle leider nichts mehr für Sie tun und Ihre Gutscheine sind ersatzlos verfallen. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


30.04.2022 | 20:31
von Vera Legler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2022 | 16:50
von Anke Lüdeke | Regelverstoß melden
Hallo Frau Legler, ich plane einen TV Beitrag zum Thema "Gutscheine" und suche noch jm, der mir via Zoom oder Teams kurz einen Erfahrungsbericht zu Jochen Schweizer gibt. Hätten Sie Interesse? In diesem Fall würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich unter anke.luedeke spider monkey web.de melden. Viele Grüße Anke Luedeke



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