Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 351 Views | 18.05.2022 | 22:21 Uhr
geschrieben von Oliver Kuscak

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Irreführender Gutschein. Wertlos, wenn Code fehlt!

Wie ich mir gedacht habe ist, dass, was mein Vater mit dem Wunschgutschein erlebt hat, kein Einzelfall.

SCHLAGWORTE

Kurz ins Internet geschaut und schon sieht man, dass weitere Menschen tatsächlich das erleben und sogar die Kassiererin recht hatte, weil ihre Auskunft war: Das passiert sehr vielen.

Der gesamte Auftritt des Wunschgutscheins ist irreführend! Der Code und die Hinweise dafür sind jeweils auf den Rückseiten des Umschlags.

Menschen, die das nicht kennen, entnehmen den vermeintlichen Gutschein. Der Rest kommt in den Müll.

Warum ist nicht groß und deutlich im inneren gekennzeichnet: "Bitte entsorgen Sie diese Karte nicht" oder "Achtung, gut aufbewahren, auf der Rückseite finden Sie den Code zum Aktivieren!"

Irgendetwas halt, was klar und deutlich darauf aufmerksam macht, dass man erst den Code aktivieren muss.

Doof ist das System trotzdem, ich kann es nicht verstehen, dass der Code selbst nicht auf der Karte steht und man - wie mit jedem anderen Wertgutschein - in den stationären Handel geht, diesen vorlegt und dieser verrechnet werden kann.

Ich werde definitiv Wunschgutschein nicht kaufen oder empfehlen!

Meinem Vater ist nun sein Geburtstagsgeschenk durch die Lappen gegangen, weil diese Karte so mies gestaltet ist, dass es schon an Irreführung grenzt.

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: 25,-- €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2022 | 13:27
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Customer Service

Lieber Kunde "Oliver Kuscak",

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir können verstehen, dass es ärgerlich ist, dass Sie die WUNSCHGUTSCHEIN-Karte mit dem Code nicht vorliegen haben.

Die Handhabung der Einlösung ist auf der Grußkarten-Rückseite erklärt.

Der WUNSCHGUTSCHEIN will sich als Komplett-Geschenklösung und Universalgutschein-Geschenk für verschiedene Partner von den Scheckkarten-Lösungen einzelner Partner unterscheiden. Unser Geschenk besteht aus Umschlag und ansprechender Grußkarte. Der scheckkartengroße Werbeflyer dient lediglich als Werbemittel darauf ist auch angegeben, dass der WUNSCHGUTSCHEIN-Code auf der Grußkartenrückseite zu finden ist.

Ferner lassen sich die Grußkarten, auf die der Rubbelcode aufgestanzt wird effizienter und fehlerfreier von unseren Produktionsmaschinen verarbeiten als das kleine Werbekärtchen, was nicht besonders robust ist.

Um eine Zuordnung zu Ihrem WUNSCHGUTSCHEIN noch herstellen zu können, mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter dusoffice spider monkey wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung. Es ist kein Guthaben verloren.

Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (4)


19.05.2022 | 14:29
von Oliver Kuscak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Allein die Tatsache dass Sie vorgefertigte Antworten zu dieser Sachlage haben, zeigt, dass es sich um keinen Einzelfall handelt, sondern Sie öfter ähnliche Beschwerden bzw. Anfragen bekommen. Die Antwort ist wenig kundenfreundlich und es zeigt auch das Ihr Unternehmen nicht gewillt ist etwas zu ändern, man könnte sogar meinen, dass Ihr Unternehmen sogar mit der "Dummheit/Gewohnheit" der Menschen spekuliert um somit einen guten Überschuss an Gutscheinen als Gewinn zu verbuchen. Nehmen Sie doch einfach mal Kritik und Verbesserungsvorschläge an, vor allen wenn es schon mehrere Leute trifft. Und nicht jeder davon macht es öffentlich im Internet. Oder hat das doch System? Für mich bleibt es eine irreführende Gestaltung des Wunschgutscheins.


22.05.2022 | 22:58
von Oliver Kuscak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.05.2022 | 00:40
von Oliver Kuscak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2022 | 04:39
von Oliver Kuscak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Kulanz, keine Einsicht. Das Unternehmen scheffelt damit Unsummen an Geldern die nicht eingelöst werden, weil viele Menschen ähnliches erfahren müssen.




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