Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 72 Views | 12.07.2022 | 12:19 Uhr
geschrieben von Tobias Scholle

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON erstellt keine Abschlussrechnung innerhalb der Frist

Bestell-/Kundennummer: 400508733

Seit nunmehr sechs Wochen und nach diversen Rückfragen hat es E.ON immer noch nicht geschafft, die Abschlussrechnung zu erstellen.

Der Schlusszählerstand wurde am 31.05.2022 online übertragen. Ständig heißt es, man kümmert sich und irgendwelche Daten müssten migriert und überprüft werden.

Meines Erachtens ist es eine reine Hinhalte-Taktik. Ich fordere E.ON sofort auf, die Schlussrechnung zu erstellen und das Guthaben umgehend auf mein Bankkonto auszuzahlen.

Andernfalls werde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung der Schlussrechnung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.07.2022 | 12:19
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Tobias,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass Sie schon so ungewöhnlich lange auf Ihre Rechnung warten. Bitte entschuldigen Sie. :-(

Wir haben gern direkt nachgeschaut: Unsere zuständigen Kollegen arbeiten bereits mit Hochdruck an der Bereinigung des Fehlers, der das Erstellen Ihrer Rechnung im Moment leider noch verhindert. Sie erhalten Ihre Schlussrechnung direkt im Anschluss daran - fest versprochen.

Herzlichen Dank für Ihre Geduld und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.07.2022 | 13:45
von Tobias Scholle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch keine Schlussrechnung erstellt


22.07.2022 | 17:09
von Tobias Scholle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nicht gelöst! Rechtsanwalt wurde nun eingeschaltet!


22.07.2022 | 17:10
von Tobias Scholle gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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