Durch RECHTSANWALTSKANZLEI DR. HOFFMEYER gelöste Beschwerde. | 250 Views | 10.10.2022 | 14:44 Uhr
geschrieben von Sabine E. C. Geissler

RECHTSANWALTSKANZLEI DR. HOFFMEYER (Hannover)

Geld für nicht erbrachte Leistung erhalten!

Im Mai 2022 wandte ich mich an o. g. Rechtsanwalt mit der Bitte um Hilfe wegen unberechtigter Forderungen des Rundfunkbeitragsservice und teilte ihm Namen und Kontaktinformationen meiner Rechtsschutzversicherung mit.

Wochenlang behauptete Herr Hoffmeyer, nicht tätig werden zu können, da die Versicherung noch keine Deckungszusage erteilt habe.

Nachdem ich dort der mehrfach nachgefragt hatte, stellte sich heraus, dass die Deckungszusage längst erfolgt war. Der Anwalt hatte also ohne mein Wissen und Einverständnis eine Rechnung über 249,90 € eingereicht (und bezahlt bekommen!) für Leistungen, die er definitiv nicht erbracht hat. Um es deutlich zu formulieren: er hat überhaupt nichts für mich getan!

Ich weiß nicht, wie man sowas nennt - rechtswidriger Bereicherungsversuch?

Ich erwarte, dass das Geld der Rechtsschutzversicherung zurückerstattet wird! Ich bin jederzeit bereit, eine eidesstattliche Versicherung über die Vorgänge abzugeben.

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Meine Forderung an RECHTSANWALTSKANZLEI DR. HOFFMEYER: Rückerstattung von 249,90 € an meine Rechtsschutzversicherung


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Kommentare und Trackbacks (1)


17.10.2022 | 14:49
von Sabine E. C. Geissler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Sabine E. C. Geissler Herr Hoffmeyer hat sich entschuldigt und das Geld zurück erstattet.


17.10.2022 | 14:49
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