Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 228 Views | 14.10.2022 | 12:06 Uhr
geschrieben von Monika Bühring-Uhle

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Unrichtige Rechnungsstellung durch falsch abgelesenen Stromzähler

Bestell-/Kundennummer: 242151531569

Sie haben am 01.06.2022 einen falschen Zählerstand (Zähler Nr. 1408870) eingetragen und somit eine falsche Abrechnung erstellt. Der Zählerstand lag am 01.06.2022 bei 51978 k/Wh und wurde unter Zeugen (von der Mieterin/Hausverwaltung und mir, der Wohnungseigentümerin) so abgelesen. Das schriftliche Protokoll dazu habe ich Ihnen per Post am 18.09.22 zugesandt. Ihr Ablesewert von 49892 k/Wh ist somit falsch. Damit auch die Rechnungstellung, mittlerweile Mahnung vom 11.10.22. Bitte korrigieren Sie den Zählerstand zum 01.06.2022 auf den nachweislich richtigen Wert von 51978 k/Wh und berichtigen Sie Ihre Rechnungsstellung entsprechend. Die Mieterin wurde zuwenig berechnet. Dafür wurden für 3 Monate Leerstand der Wohnung 2104 k/Wh abgerechnet. Da Sie auf Anschreiben per Post, Mail und Onlineportal nicht reagieren, versuche ich es hier noch ein letztes Mal. Der Rechnungsstellung widerspreche ich, da der von Ihnen ermittlete Zählerstand falsch ist, was wir nachweisen können. Notfalls nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch.
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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: 669,61


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.10.2022 | 12:06
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Monika,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der Reclabox.

Wir möchten Sie sehr gern unterstützen und haben uns dazu in unserem Abrechnungssystem einen ersten Überblick verschafft. Dort ist ersichtlich, dass sich unser entsprechender Fachbereich rund um die Abrechnung bereits um Ihr Anliegen kümmert.

Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld - Sie werden hier aus unserem Fachbereich so schnell wie möglich eine Rückmeldung erhalten.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie damit unterstützen und zu einer schnellen Klärung beitragen können.

Viele Grüße und einen baldigen Start ins Wochenende

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (4)


17.10.2022 | 13:36
von Monika Bühring-Uhle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst, aber ich vertraue auf die Zusage der EON (die ich tatsächlich nur über dieses Portal erhalten konnte), dass sie sich mit dem Fall auseinandersetzen und dann die Rechnungsstellung entsprechend korrigieren werden und mir bis dahin keine weiteren automatisierten Mahnschreiben mehr schicken.


24.10.2022 | 15:22
von Monika Bühring-Uhle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich eine weitere Mahnung erhalten. Also leider noch nicht gelöst.


07.11.2022 | 18:23
von Monika Bühring-Uhle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider meldet sich die Eon nicht bei mir.


02.12.2022 | 19:59
von Monika Bühring-Uhle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die EON verschickt nach wie vor die Mahnung und ist weder telefonisch, noch über Kontakt Online Portal, dem Live Chat dort, per Email oder Einschreiben erreichbar. Alle meine Versuche der EON den richtigen Stromzählerstand mitzuteilen, damit die falsch erstellte Abrechnung korrigiert werden kann, laufen ins Leere. Ich bin ehrlich gesagt STINKSAUER!




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