Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 417 Views | 27.10.2022 | 12:24 Uhr
geschrieben von B. Küsters

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Ungerechtfertigte Berechnung Ersatzversorgung

Bestell-/Kundennummer: 242159165551

Ich soll Rechnungen und Stromabschläge für eine Ersatzversorgung bezahlen, die ich nie genutzt habe.

Die Immobilie mit der Verbrauchsstelle St. -Anno-Str. 11, 47638 Straelen wurde vor Monaten verkauft und am 10.05.2022 dem neuen Eigentümer Herrn Christoph B. übergeben.

SCHLAGWORTE

Der Altvertrag wurde fristgerecht gekündigt, die letzte Rate von mir pünktlich bezahlt.

Alles was an Strom seit dem 10.05.2022 verbraucht wurde, ist dem neuen Eigentümer Herrn Christoph B. in Rechnung zu stellen!

Herr B. bezieht seit einiger Zeit seinen Strom bei Vattenfall und hat den analogen Zähler bereits durch einen digitalen ausgetauscht.

Der alte Zähler wurde dem Netzbetreiber NGN übergeben.

Zum Geschäftsgebaren von EON:

Anfang August 2022 erhielt ich ein Willkommensschreiben sowie die erste Rechnung zum o. g. Vertrag.

Am 08.08.2022 telefonierte ich mit einer Frau D. aus dem Kundenservice von EON, erklärte ihr die Situation, woraufhin sie dieses Anliegen weiterleiten und eine erneute Vertragsbeendigung sowie die Stornierung der Rechnung veranlassen würde. Darüber sollte ich eine gesonderte Mitteilung bekommen.

NICHTS VON DEM IST PASSIERT! Stattdessen erhielt ich im September eine Zahlungserinnerung!

Am 21.09.2022 telefonierte ich mit einer Frau R. aus dem Kundenservice, erklärte ihr nochmals die Situation, woraufhin sie dieses Anliegen ebenfalls weiterleiten wollte.

NICHTS DAVON IST PASSIERT! Stattdessen erhielt ich am 13.10.2022 eine Mahnung über den bisher angefallenen Betrag in Höhe von € 66,49 inkl. Mahngebühren und dem Hinweis auf weitere fällige Abschläge in Höhe von € 15,00 monatlich!

Am 14.10.2022 telefonierte ich erneut mit dem Kundenservice, der mich heute Montag, 17.10.2022 nochmals kontaktieren und an die Grundversorgungsstelle weiterleiten wollte.

NICHTS DAVON IST PASSIERT!

Um weitere ungerechtfertigte Ansprüche gegen mich zu stoppen, habe ich am 17.10.2022 die fristgerechte Kündigung dieses ungerechtfertigten Vertrages ausgesprochen!

Ich fordere Sie außerdem dazu auf, von weiteren Mahnungen, Berechnungen und anderweitigen Forderungen an mich abzusehen sowie die bis dato angefallenen Forderungen Ihrerseits an den neuen Eigentümer Herrn Christoph B. zu berechnen!

Zudem erwarte ich eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung und die Stornierung sämtlicher etwaiger bis dato angefallenen Forderungen an mich bis spätestens 31.10.2022!

Sollte diese Angelegenheit nicht bis zu diesem Zeitpunkt zu meiner Zufriedenheit erledigt sein, werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten!

P. S. Anstelle der Kündigungsbestätigung erhielt ich heute am 25.10.2022 eine weitere Mahnung über noch höhere Forderungen als zuletzt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Stornierung sämtlicher angefallenen Forderungen gegen mich und Aufhebung des Ersatzversorgungsvertrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.10.2022 | 12:24
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo B. Küsters,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns sehr leid, dass wir Ihr Anliegen bisher nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet haben. Bitte entschuldigen Sie.

Wir kümmern uns gern für Sie darum, dass wir Ihnen für Ihre ehemalige Verbrauchsstelle keine weiteren Forderungen in Rechnung stellen. Eine schriftliche Bestätigung macht sich in Kürze auf den Weg zu Ihnen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


30.10.2022 | 13:55
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang hat E.ON es weder geschafft uns die versprochene schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen, noch ist es zu irgendeinem zufriedenstellenden Lösungsansatz meines Problems gekommen! Ich habe nichts anderes von diesem Unternehmen erwartet.


04.11.2022 | 12:49
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 02.11.2022 bekam ich von E.ON eine korrigierte Stromabrechnung. Angeblich wäre ich umgezogen und die Angaben zu meinem Einzug wären nicht korrekt erfasst. Ich frage mich allen Ernstes wie E.ON auf die Idee kommt, ich wäre um- oder eingezogen! Ich habe die Immobilie VERKAUFT! und die Übergabe an den neuen Eigentümer erfolgte am 10.05.2022! Ich bin längst nicht mehr der Eigentümer der Immobilie! Ausserdem habe ich immer noch keine Kündigungsbestätigung zum Grundversorgungsvertrag erhalten! Zum letzten mal: wenden Sie sich an den neuen Eigentümer Christoph B., wenn Sie Geld haben wollen! Und beenden Sie gefälligst diesen ungerechtfertigten Grundversorgungsvertrag auf meinen Namen per 31.10.2022, wie ich in der Kündigung und der Beschwerde angegeben habe!


04.11.2022 | 13:35
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tja, wenn man vom Teufel spricht: gerade als ich meinen letzten Kommentar bzgl. der korrigierten Stromabrechnung von E.ON eingestellt habe, bekam ich das nächste Schreiben dieses unglaublich dreisten Unternehmens. Dabei handelt es sich um eine so genannte schlussrechnung 2022 über einen Gesamtbetrag von € 57,73 für eine Grundversorgung vom 27.05.22-15.09.22, welche ich nie in Anspruch genommen habe! Diese Immobilie (der Hinweis hat mittlerweile schon einen Bart) wurde von mir am 10.05.2022 an den neuen Eigentümer Herrn Christoph B. verkauft und übergeben! Heißt für ganz Schlaue: Sämtlich bezogener Strom nach dem 10.05.2022 muss an Herrn Christoph B. berechnet werden! Ausserdem frage ich mich, ob ich diese Schlussrechnung als eine Art Kündigungsbestätigung verstehen darf? Denn eine wirkliche Kündigungsbestätigung von E.ON liegt mir immer noch nicht vor!


09.11.2022 | 00:45
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir fehlen schlicht die Worte: heute erhielt ich gleich 3 Briefe von E.ON! Der erste war eine Gutschrift über € 18,08 für den Zeitraum vom 27.05.22 bis 15.09.22. Der zweite war augenscheinlich die Kündigungsbestätigung zum 15.09.22. Der dritte war eine neue Schlussrechnung über den gleichen Zeitraum wie zuvor bei der Gutschrift, nur dass mir die
€ 18.08 erneut berechnet wurden zuzüglich eines Betrages von ca. € 19,00 und ein paar Zerquetschten. Somit wird mir nun ein Betrag von € 37,und aufgebrummt für Strom, den ich nie bezogen habe!
Wie oft denn noch? : DIE VERBRAUCHSSTELLE HABE ICH AM 10.05.22 DEM NEUEN EIGENTÜMER ÜBERGEBEN UND DANACH NIE WIEDER BETRETEN! Ausserdem hat der neue Eigentümer bereits Ende August den alten Zähler austauschen lassen und an die Netzgesellschaft NGN zurück gegeben! In der Kündigungsbestätigung steht sogar, ich solle den Zählerstand per 15.09.22 mitteilen. Ich frage mich, wie ich das wohl hätte tun sollen.! Es ist wirklich traurig und bedauerlich, dass ein so großer Konzern nicht in der Lage ist dieses Problem zu lösen, indem er alle Forderungen seit 10.05.22 dem neuen Eigentümer Herrn Christoph B. in Rechnung stellt! Seine Adresse ist die VERBRAUCHSSTELLE!


09.11.2022 | 00:48
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich erhielt ich die 3 Briefe gestern am 08.11.22.


16.11.2022 | 10:53
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde würde immer noch nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst!


21.11.2022 | 10:20
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag zur letzten Schlussrechnung von E.ON: Mir wird doch tatsächlich ab dem 02.07.22 bis 12.09.22 eine EEG-umlage in Rechnung gestellt, obwohl diese seit dem 01.07.22 komplett entfällt. Sogar mit dem Hinweis, dass diese ab dem 01.07.22 "gesenkt"wurde! Tja E.ON, das war mal wieder ein echter Schuss in den Ofen! Megapeinlich für einen so großen Konzern. und immer noch schafft es E.ON nicht die Forderungen an den neuen Eigentümer zu berechnen, der den Strom auch tatsächlich verbraucht hat! UND DAS WAR NICHT ICH!


05.12.2022 | 11:38
von B. Küsters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON reagiert überhaupt nicht mehr.


26.12.2022 | 13:01
von B. Küsters gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unter Vorbehalt. Die letzte Rechnung wurde bezahlt. Sollte jetzt noch was von E.ON kommen, geht es zum Anwalt!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!