E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)
Verminderte EEG-Umlage wurde nicht berücksichtigt
Bestell-/Kundennummer: 1102410509
In der Schlussrechnung wurde die Minderung der EEG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,723 Cent im Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 nicht berücksichtigt. Die Summe zu meinen Ungunsten beträgt 38,92 EURO.
Ich widerspreche der o. a. Schlussrechnung.
In Ihrer Schlussrechnung wurde der Wegfall der EEG-Umlage für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 berücksichtigt. Die Höhe der Erstattung hierfür beträgt demnach 26,32 EURO (netto). Eine ersparte Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % auf diese Summe ergibt eine weitere Ersparnis von 5,00 EURO.
26,32 EURO + 5,00 EURO = 31,32 EURO.
Von der Ersparnis in Höhe von 31,32 EURO sind 15 % Neukundenbonus abzuziehen.
31,32 EURO – (15 %) 4,70 EURO = 26,62 EURO
Meine Nachrechnung bestätigt, dass Sie bis hierher völlig korrekt gerechnet haben.
Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Senkung der EEG-Umlage im Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 von 6,5 Cent/kWh (diese galten in meinem Vertragszeitraum vom 01.11.2021 - 31.12.2021) auf 3,723 Cent/kWh, also eine Minderung von gerundet 2,78 Cent/kWh.
In Ihrer Rechnung wird vom 01.11.2021 - 30.06.2022 durchgehend ein Arbeitspreis von 30,60 Cent/kWh (25,71 Cent/kWh netto) ausgeworfen. Dies entspricht einer EEG-Umlage in Höhe von 6,5 Cent/kWh bis 30.06.2022. Vom 01.01.2022 - 30.06.2022 beträgt der korrekte Arbeitspreis aber 2,78 Cent weniger, also 27,82 Cent/kWh, da Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Absenkung an die Kunden weiterzugeben.
Vom 01.01.2022 - 30.06.2022 hatte ich einen Verbrauch in Höhe von 1.384 kWh (laut Ihrer Schlussrechnung). 1.384 kWh x 2,78 Cent (Minderungsbetrag EEG-Umlage) = 3.847,52 Cent = 38,48 EURO.
Eine ersparte Mehrwertsteuer in Höhe von 19% auf diese Summe, ergibt eine weitere Ersparnis von 7,31 EURO.
38,48 EURO + 7,31 EURO = 45,79 EURO. Von diesem nun verminderten Jahresumsatz sind 15 % Neukundenbonus abzuziehen = 6,87 EURO. Somit verbleibt für mich ein Guthaben in Höhe von 38,92 EURO (zusätzlich zu meinem in Ihrer Schlussrechnung ausgewiesenen Guthaben in Höhe von 190,60 EURO).
Weitere Hinweise auf Ihre fehlerhafte Schlussrechnung:
- Wie im 2. Absatz Ihrer Schlussrechnung bereits aufgeführt, sind ab 01.07.2022 3,723 Cent/kWh weggefallen und eben nicht 6,5 Cent/kWh, weil nämlich die 6,5 Cent/kWh schon ab 01.01.2022 bis 30.06.2022 auf nur noch 3,723 Cent/kWh abgesenkt wurden.
- Unter der Rubrik "Steuern, Abgaben und Umlagen" auf Seite 4 Ihrer Schlussrechnung weisen Sie 80,52 EURO EEG-Umlage insgesamt aus. Rechnet man diese Summe nach, ergibt sich ebenfalls eine EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent/kWh für den Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 (Verbrauch 1.384 kWh) = 51,53 EURO und in Höhe von 6,5 Cent/kWh für den Zeitraum 01.11.2021 - 31.12.2021 (Verbrauch 446 kWh) = 28,99 EURO, was eine Summe von 80,52 EURO EEG-Umlage insgesamt ergibt, also von Ihnen korrekt berechnet wurde. Nur haben Sie "vergessen", diese Ersparnis an mich weiterzugeben.
Ich fordere Sie auf, die korrigierte Schlussrechnung bis 02.12.2022 an mich zu übermitteln und die 38,92 EURO zum gleichen Termin auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Meinen Widerruf (den Text dieses Schreibens) habe ich auf ReclaBox veröffentlicht. Bis es dort erscheint, können bis zu drei Tage vergehen.
Das Original dieses Schreibens geht Ihnen per Einschreiben in den nächsten Tagen zu (die Kopie per E-Mail am 17.11.2022).
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Frist nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
21.11.2022 | 16:20
Abteilung: Kunden- und Prozessmanagement
Sehr geehrter Herr Meisel,
Sie haben Recht! Nach Prüfung des Vorganges, teilen mir Ihnen mit, dass die Reduzierung der EEG-Umlage zum 01.01.2022, aufgrund eines systemseitigen Einzelfehlers, bei Ihnen systemseitig nicht umgesetzt wurde.
Ich habe die Kollegen des Beschwerdemanagements beauftragt die Korrekturen vorzunehmen und Ihnen dies zu bestätigen.
Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis und entschuldigen uns für diesen Fehler.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E-Wie-Einfach-Team
Ich gehe davon aus, dass die Erstattungssumme in den nächsten Tagen auf meinem Konto eingeht und betrachte deshalb die Beschwerde als gelöst.
Die erstattete Summe ist sogar höher als von mir eingefordert. Sie beträgt 58,87 EURO, statt der von mir geforderten 38,92 EURO (Dank an "E wie Einfach" für die korrekte Nachberechnung).
Mein Rechenfehler war wie folgt: Ich hatte (wie in der Beschwerde nachzulesen) von hinten her gerechnet. D.h., ich habe ab 01.07. den Wegfall von 3,723 Cent/KWh berechnet + die darauf entfallene Mehrwertsteuer. Vordergründig stimmt dies ja auch. Ich hätte aber den Wegfall von 6,5 Cent/KWh berechnen müssen + die darauf entfallene Mehrwertsteuer. Denn gegenüber meinem Vertragsabschluss zum 01.11.2021, sind ja eben auch 6,5 Cent/KWh weggefallen.