Durch Verti Versicherung gelöste Beschwerde. | 197 Views | 12.01.2023 | 18:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4984451

Verti Versicherung AG (Teltow)

Sonderkündigungsrecht wird konstant ignoriert

Bestell-/Kundennummer: AID155502933

Ich habe am 03.01.2023 via Kundenportal von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Aufgrund der Beitragserhöhung vom 12.12.2022 habe ich ein Sonderkündigungsrecht bis zum 12.01.2023. Das steht so auch im Schreiben zur Beitragserhöhung.

SCHLAGWORTE

Am 04.01.2022 erhalte ich ein Schreiben von Verti, dass meine Kündigung zum Ende der Laufzeit am 27.12.2023 bestätigt ist. Mein Sonderkündigungsrecht wurde nicht berücksichtigt.

Die Hotline ist nicht erreichbar. Man landet nicht in der Warteschlange, sondern jegliche Anrufer werden direkt geblockt, mit dem Verweis auf das Kundenportal.

Daraufhin verfasste ich eine E-Mail an vertrag spider monkey verti.de, beschrieb die Situation und teilte auch mit, dass ich die Lastschrift über den Jahresbeitrag 2023, der am 01.01.2023 eingezogen wurde, zurückziehe bis die Situation geklärt ist.

Dies erschien mir die einzige Möglichkeit, da ich telefonisch niemand erreichen konnte und eine zeitliche Dringlichkeit besteht.

Nun erhielt ich heute ein Schreiben von Verti, dass aufgrund des Rückzugs der Lastschrift die Bezahlweise geändert ist auf Überweisung und somit der Versicherungsbetrag um 5 % teurer wird.

Keines meiner Schreiben, weder die Sonderkündigung vom 03.01.2023 noch das Aufklärungsschreiben vom 04.01.2023 wurde beachtet.

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Meine Forderung an Verti Versicherung AG: Sofortige Auflösung des Versicherungsvertrages und Erhalt der schriftlichen Kündigungsbestätigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.01.2023 | 10:57
Firmen-Antwort von: Verti Versicherung AG
Abteilung: Support

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Ihre Sonderkündigung systemseitig fälschlicherweise abgelehnt wurde. Ihr Vertrag wurde nun beendet und Sie sollten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Ihrem neuen Versicherungsunternehmen rückwirkend zum Vertragsende versichern und eine eVB-Ü mit dem entsprechenden Datum an die Zulassungsbehörde übermittelt werden muss.

Viele Grüße,
Ihr Verti Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.01.2023 | 13:44
von ReclaBoxler-4984451 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


10.12.2023 | 21:21
von Hans Gute | Regelverstoß melden
Ariane Kolditz
03328-4244955
Leiterin Beschwerdemanagement hilft sofort.



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