Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 174 Views | 20.02.2023 | 14:13 Uhr
geschrieben von Nicole Schulz Schulz

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Der Arbeitspreis wurde ohne Ankündigung angehoben

Bestell-/Kundennummer: 404308150

Stromabrechnung falsch.

Seit dem 01.02.2023 habe ich das Unternehmen aufgefordert, die Rechnung zu korrigieren: Es wurde ein falscher Arbeitspreis ab dem 01.01.2023 verwendet.

Ich habe darin gemahnt, aber das Unternehmen hat die Rechnung nicht korrigiert und es ist somit seiner Pflicht nicht nachgekommen.

Zudem wird ein zusätzliches Schreiben per Einschreiben versendet

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Anpassung des Arbeitspreises ab dem 01.01.2023 auf 20,60 Cent Netto.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.02.2023 | 14:13
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Nicole,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben uns Ihren Vertrag und Ihre Rechnung sehr gern ganz genau für Sie angesehen: Alle Preise sind korrekt hinterlegt und auch abgerechnet worden.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Preise.

Bei der Senkung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 handelte es sich um die vorgezogene Senkung der EEG Umlage. Diese frühzeitige Reduktion auf 0 ct geben wir Ihnen in vollem Umfang in diesem Zeitraum weiter.

In all unseren Angeboten und Verträgen finden Sie immer nur so genannte "saldierte" Preise; also keine Aufstellung der einzelnen Kostenbestandteile, bei denen die EEG-Umlage nur ein Bestandteil ist. Das hat den Vorteil, dass wir Ihnen während der gesamten Zeit konstante Konditionen bieten können. Ganz genau weisen wir die Bestandteile in Ihrer Rechnung übrigens immer unter dem Punkt „Zusammensetzung Ihrer Energiekosten“ aus.

Sie können sich aber immer darauf verlassen, dass wir Ihnen nur das berechnen, was wir vertraglich vereinbart haben.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.02.2023 | 18:42
von Nicole Schulz Schulz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dann handelt es sich jedoch um eine Preiserhöhung ab dem 01.01.2023, da zuvor ein anderer Preis Gültigkeit hatte. Ich wurde zu dieser Preiserhöhung nicht zuvor informiert. Und weshalb wurde der Preis wieder angehoben? Die EEG Umlage gibt es nun ab dem 01.01.2023 nicht wieder - bedeutet das, dass EON dieser Wegfall der Umlage, die eigentlich an den Kunden weitergegeben werden sollte, sich als "Gewinn" gutschreibt?


22.02.2023 | 14:46
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Nicole,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bei Ihrem Vertrag Lidl-Strom plus haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hat den Vorteil, dass wir Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit konstante Konditionen bieten können. Wir kalkulieren dabei die Preise unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen. Dabei haben Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da die Senkung durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden kann.

Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 gern reduziert haben.

Es hat sich hier also "nur" um eine Senkung des Arbeitspreises in diesem Zeitraum und um keine Erhöhung ab dem 1. Januar 2023 gehandelt.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland



23.02.2023 | 20:49
von Nicole Schulz Schulz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider gibt es unterschiedliche Ansichten. Bitte eine schriftliche. Stellungnahme zusenden, damit ich, als nächster Schritt, die Schlichtungsstelle einbinden kann




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