E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Der Arbeitspreis wurde ohne Ankündigung angehoben
Bestell-/Kundennummer: 404308150
Stromabrechnung falsch.
Seit dem 01.02.2023 habe ich das Unternehmen aufgefordert, die Rechnung zu korrigieren: Es wurde ein falscher Arbeitspreis ab dem 01.01.2023 verwendet.
Ich habe darin gemahnt, aber das Unternehmen hat die Rechnung nicht korrigiert und es ist somit seiner Pflicht nicht nachgekommen.
Zudem wird ein zusätzliches Schreiben per Einschreiben versendet
20.02.2023 | 14:13
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Nicole,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben uns Ihren Vertrag und Ihre Rechnung sehr gern ganz genau für Sie angesehen: Alle Preise sind korrekt hinterlegt und auch abgerechnet worden.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Preise.
Bei der Senkung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 handelte es sich um die vorgezogene Senkung der EEG Umlage. Diese frühzeitige Reduktion auf 0 ct geben wir Ihnen in vollem Umfang in diesem Zeitraum weiter.
In all unseren Angeboten und Verträgen finden Sie immer nur so genannte "saldierte" Preise; also keine Aufstellung der einzelnen Kostenbestandteile, bei denen die EEG-Umlage nur ein Bestandteil ist. Das hat den Vorteil, dass wir Ihnen während der gesamten Zeit konstante Konditionen bieten können. Ganz genau weisen wir die Bestandteile in Ihrer Rechnung übrigens immer unter dem Punkt „Zusammensetzung Ihrer Energiekosten“ aus.
Sie können sich aber immer darauf verlassen, dass wir Ihnen nur das berechnen, was wir vertraglich vereinbart haben.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Hallo Nicole,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bei Ihrem Vertrag Lidl-Strom plus haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hat den Vorteil, dass wir Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit konstante Konditionen bieten können. Wir kalkulieren dabei die Preise unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen. Dabei haben Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da die Senkung durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden kann.
Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 gern reduziert haben.
Es hat sich hier also "nur" um eine Senkung des Arbeitspreises in diesem Zeitraum und um keine Erhöhung ab dem 1. Januar 2023 gehandelt.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland