Durch Stadtenergie gelöste Beschwerde. | 385 Views | 27.02.2023 | 10:47 Uhr
geschrieben von Cora Dreiskämper

Stadtenergie GmbH (Dortmund)

Fiktive Preise in Schlussrechnung - Missachtung staatl. Vorgaben

Bestell-/Kundennummer: Kundennr.: 10050936

Verspätete Schlussrechnung, und diese auch noch falsch.

Ich wurde vom 01.01.22-31.12.22 von der Stadtenergie mit Gas beliefert.

SCHLAGWORTE

Es war ein turbulentes Jahr, aber bis zur Erstellung der Schlussrechnung, war ich zufrieden. In Hinblick auf die Einführung von Umlagen, deren Rücknahme und diesbezüglich anfallender Preiserhöhungen wurde ich transparent informiert.

Dann verspätete sich die Erstellung der Schlussrechnung. Ich habe einen Brief per Einschreiben sowie eine E-Mail verschickt, dann telefonisch Kontakt aufgenommen und bin letztlich auch via Facebook an das Unternehmen herangetreten. Schließlich erhielt ich meine Rechnung mit einer Woche Verspätung (im Vergleich zu anderen Kunden hatte ich diesbezüglich wohl viel Glück).

Die Rechnung selbst ist jedoch - gelinde gesagt - eine bodenlose Frechheit.

Zunächst hat man mir für die Monate Januar bis September einen völlig fiktiven Arbeitspreis berechnet. Dieser liegt um 1,42Ct. über dem vertraglich vereinbarten Preis. Mir liegen drei Dokumente vor: Der Wechselauftrag über Check24, die Auftragsbestätigung von Stadtenergie sowie ein Informationsschreiben des Unternehmens vom August 22, das über die Preisanpassung durch die eingeführten Umlagen informiert. In allen drei Dokumenten steht der gleiche - vertraglich vereinbarte - Arbeitspreis und nicht etwa der, der mir in Rechnung gestellt wurde.

Damit jedoch nicht genug. Ich hatte unmittelbar nach dem Kippen der Gasbeschaffungsumlage durch die Regierung ein weiteres Informationsschreiben durch die Stadtenergie erhalten, in welchem der zuvor erhöhte Arbeitspreis wieder reduziert wurde. Ausgewiesen sind die Preise in diesem Schreiben zwar mit 19 % Mehrwertsteuer, aber mit dem Zusatz, dass man - im Falle einer Mehrwertsteuersenkung - diese an mich weitergeben würde. Tatsächlich aber berechnet mir Stadtenergie in der Schlussrechnung exakt jene Preise. Nun vermutete ich zunächst, man habe schlicht vergessen, die Senkung der Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Aber an anderer Stelle der Rechnung fiel mir auf, dass die Netto-Gesamtsumme (Verbrauchs- und Grundpreis) tatsächlich mit 7 % versteuert wurde. D.h., dass die Stadtenergie verdeckt die Nettopreise so erhöht hat, dass sich bei einer Versteuerung mit 7 % die exakt gleichen Bruttopreise ergeben, wie in dem erwähnten Informationsschreiben, wo mit 19 % versteuert wurde. Damit werden seitens des Unternehmens die staatlich beschlossenen Vorgaben (Senkung der MwSt. zugunsten des Kunden) ausgehebelt. Hier noch ein "Versehen" zu vermuten, fällt mir außerordentlich schwer.

Verbraucherbeschwerde nach §111 EnWG bzw. den Widerspruch der Rechnung habe ich bereits formuliert, inklusive Androhung einer Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle Energie e. V. Geht noch heute per E-Mail raus und morgen per Einschreiben mit der Post.

Des Weiteren denke ich über einer Anzeige nach. Ich fühle mich wirklich - um es vorsichtig auszudrücken - über den Tisch gezogen. Die Stadtenergie würde auf diesem Wege über 333,00 € weniger an mich auszahlen.

Im Übrigen habe ich das in der Schlussrechnung angekündigte Guthaben noch immer nicht erhalten und mein Kundenzugang ist inzwischen auch gelöscht - glücklicherweise habe ich aber alle Dokumente gesichert.

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Meine Forderung an Stadtenergie GmbH: Erstattung des angekündigten Guthabens ülus der durch Fehlberechnung entstandenen Differenz.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


06.03.2023 | 23:23
von Cora Dreiskämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen wurde von mir schriftlich und per Mail in Kenntnis gesetzt. Für die Mails habe ich Sende- und Lesebestätigungen angefordert und auch erhalten. Bisher keine Reaktion von StadtEnergie.


27.03.2023 | 22:58
von Cora Dreiskämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde inzwischen ausbezahlt. Allerdings in falscher Höhe, da ja die Preise in der Rechnung nicht stimmten. Auf meinen Widerspruch wurde nicht reagiert, eine Differenz nicht ausbezahlt. Unterlagen für die Schlichtungsstelle habe ich zusammengestellt. Frist läuft morgen ab und dann stelle ich den Antrag auf das Schlichtungsverfahren.


03.04.2023 | 01:37
von Cora Dreiskämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 22.3. hatte mir Stadtenergie geantwortet. Leider an die falsche Mailadresse, sodass ich das Schreiben erst nach meinem letzten Eintrag hier gelesen habe. Den falschen Arbeitspreis erklärte man damit, dass seit Vetragsbeginn einige Preisbestandteile nicht in den Preis eingepflegt worden waren. Manche seien auch nachträglich erst eingeführt worden. Für letzteres habe ich Verständnis, für ersteres nicht. Was nutzt mir ein Arbeitspreis, der noch um welche Summen auch immer nach oben korrigiert werden muss! Auf die nicht erfolgte Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung ist Stadtenergie gar nicht näher eingegangen in seiner Antwort. Habe nun das Schlichtungsverfahren eingeleitet.


14.05.2023 | 19:16
von Cora Dreiskämper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einigem Hin und Her hat mir StadtEnergie nun - ich vermute mal als Resultat des Schlichtungsverfahrens - einen Differenzbetrag erstattet. Er deckt sich nicht mit meinen Berechnungen, allerdings beinhalteten diese auch keine Erhöhung von Preisbestandteilen nach Vertragsschluss. Ich bin zufrieden mit dem Ausgang der Sache, auch wenn es zwischenzeitlich sehr anstrengend war. Ich akzeptiere diese Summe und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.




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