Von LichtBlick beantwortete Beschwerde. | 128 Views | 07.04.2023 | 11:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3984551

LichtBlick SE (Hamburg)

Keine Abschlussrechnung erstellt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 12244403

Ich habe in Vollmacht meiner Großmutter deren Stromliefervertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes aufgrund von Preissteigerungen zum 01.01.2023 gekündigt, Kündigungsbestätigung erhielt ich am 22.11.2022.

SCHLAGWORTE

Am 10.01.2023 bat ich erstmals über das Kundenportal um Erstellung einer Abschlussrechnung, daraufhin erhielt ich - wie auch bei den entsprechenden Erinnerungen - eine standardisierte elektronische Antwort und wurde um Geduld gebeten.

Bis zum heutigen Tage liegt eine Schlussabrechnung nicht vor, Lichtblick reagiert nicht auf meine E-Mails und Anfragen über das Kundenportal.

Gemäß § 40c Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Stromanbieter bei Beendigung des Vertrages oder Beendigung des Abrechnungszeitraumes verpflichtet, eine Abschlussrechnung binnen sechs Wochen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Frist nunmehr weitaus überschritten ist, werde ich die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde über diesen Sachverhalt informieren und um Prüfung bitten, inwieweit aufsichtsbehördliche Maßnahmen gem. § 65 EnWG zu ergreifen sind.

Der Geschäftsführung der Lichtblick SE werde ich eine Durchschrift des Schreibens an die BNetzA zuleiten, vielleicht bewegt sich dann ja etwas in die Richtung der Erstellung der Abschlussrechnung.

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Meine Forderung an LichtBlick SE: Sofortige Zurverfügungstellen einer Abschlussrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2023 | 15:05
Firmen-Antwort von: LichtBlick SE
Abteilung: Social Media

Hallo,

danke für deine kritischen Worte. Du hast natürlich Recht: Lange Wartezeiten an unserer Hotline oder bei der E-Mail-Beantwortung sind nicht zufriedenstellend. Auch für uns nicht! Wir versichern dir, dass wir unentwegt daran arbeiten unseren Kundenservice zu verbessern, etwa indem wir Systeme optimieren und weitere Kolleg*innen anstellen.

Gern haben wir deine Abrechnung nun erstellt.

Klimafreundliche Grüße

Lina vom LichtBlick-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.04.2023 | 18:04
von ReclaBoxler-3984551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde eine TURNUSabrechnung zum 01.12.2022 erstellt, keine SCHLUSSrechnung zum Beendigungszeitpunkt (Ablauf des 31.12.2022). Der Rechtsanspruch meiner Großmutter gem. §40c Abs. 2 S. 1 EnWG wird durch diese folglich nicht erfüllt. Also: Erneutes Anschreiben an die BNetzA, Kopie geht wieder an die Geschäftsführung der LichtBlick SE, Herrn Eis. Mal schauen, wie lange ich so verfahren muss, bis meine Großmutter endlich die schon deutlich verspätete (Frist gem. § 40 c Abs. 2 S. 1 EnWG: 6 Wochen ab Beendigungszeipunkt) Schlussrechnung erhält.


17.04.2023 | 23:02
von ReclaBoxler-3984551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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