Foodbrand 69 GmbH (Schmallenberg)
Bezahlte Gutscheine werden nicht angenommen
Bestell-/Kundennummer: Mail vom 21.11.
Trotz schriftlicher Bestätigungen werden bereits bezahlte Gutscheine im Restaurant nicht angenommen.
Auch nach der Maredo Übernahme durch Foodbrand 69 GmbH hat sich nichts gebessert. Ich hatte noch Gutscheine vor der Übernahme und haben mir nach der Insolvenz von Foodbrand 69 bestätigen lassen, dass die Gutscheine auch nach der Übernahme noch gültig sind.
Dies wurde mir auch per E-Mail von Frau [...] von Foodbrand 69 bestätigt. Nun wollte ich diese Gutscheine im Steakhaus in Stuttgart einlösen, doch die Einlösung der laut Foodbrand 69 gültigen Gutscheine wurde verweigert, und das auch noch auf höchst unfreundliche Weise.
Ich würde mich auch über eine Antwort von Maredo freuen, da ich dies schon per E-Mail Maredo/Foodbrand 69 mitgeteilt habe und bis heute leider keine Antwort erhalten habe.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Gutscheine sind in erster Linie Verbindlichkeiten beim Kunden, also Schulden. Kommt es zur Insolvenz müssen diese Verbindlichkeiten beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Der neue Investor wird in der Regel es tunlichst vermeiden die Altlasten des Vorbesitzers zu übernehmen. Auch wenn der gleiche Firmenname am Gebäude bzw im Netz steht, ist der Besitzer nun jemand anderes.
Wenn man darüber nachdenkt ist das auch nachvollziehbar. Das Geld der Gutscheine ging an einen Unternehmer der Pleite gemacht hat. Der neue Besitzer müsste ihnen - komplett ohne Gegenleistung - die Gutscheine aus eigener Tasche erstatten. Bei einem Unternehmen wie Maredo, was jetzt auch nicht gerade klein ist, würde da ein stattliches Sümmchen zusammen kommen. Insolvenzen sind nicht nur für die Mitarbeiter eine Katastrophe, sondern eben auch für Kunden die einen Gutschein besitzen. Da kann man aber leider nichts dran ändern, einen Rechtsanspruch gegenüber den neuen Besitzer haben Sie leider nicht. Wenn dem so wäre, müsste Maredo vermutlich direkt nochmal Insolvenz anmelden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sorry, aber ich denke unter diesen Umständen werde ich wohl rechtlich schon noch an mein Geld kommen. Schade dass man hier noch Klagen muss, wo die Sachlage so eindeutig ist!