Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 101 Views | 11.04.2023 | 12:08 Uhr
geschrieben von Rainer Maier

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Keine Jahresabrechnung per 31.12.2022

Bestell-/Kundennummer: 403424430

Ich warte nun mehr seit über vier Monaten vergeblich auf meine Jahresabrechnung für Erdgas und werde immer wieder schriftlich vertröstet.

Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 ("Wir haben Sie nicht vergessen") wollte man sich bis 3. März 2023 bei mir melden. Pustekuchen, nichts ist passiert.

Am 3.4.2023 über das Kontaktformular (weil ja das Kundenportal immer noch nicht seit Monaten funktioniert) und Termin auf 10. April 2023 für die Abrechnung gesetzt.

Mit Schreiben von E.ON vom 4. April 2023 ("Wir haben Sie nicht vergessen") wieder nur eine nichtssagende Antwort "wir kümmern uns um Ihr Anliegen".

Ich muss mit meinem Mieter die Nebenkosten abrechnen und kann das seit Monaten nicht erledigen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umgehende Zusendung der Jahresabrechnung per 31.12.2022.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2023 | 12:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Rainer,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass sich die Erstellung Ihrer Rechnung so ungewöhnlich verzögert. Es ist wirklich nicht unsere Absicht, Sie zu verärgern, bitte entschuldigen Sie.

Wir haben uns Ihr Vertragskonto gern genau angeschaut. Leider ist Ihr Vertrag (neben verschiedenen anderen Verträgen) im Moment noch wegen der systemseitigen Umsetzung der Preisbremsen für die Abrechnung gesperrt. Aus diesem Grund haben wir aktuell keine Möglichkeit, Ihre Rechnung sofort direkt zu erstellen.

Bitte haben Sie noch ein klein wenig mehr Geduld - Sie brauchen jetzt nichts weiter zu unternehmen - sobald unsere Kollegen aus der Abrechnung alle Systemanpassungen vorgenommen haben erhalten Sie Ihre Rechnung automatisch so schnell wie möglich.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.04.2023 | 21:35
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Hallo E.ON,

das ist eine fadenscheinige Begründung! Im Jahr 2022 gab es weder ein Strom- noch eine Gaspreisbremse. Also was hindert Sie eine Rechnung per 31.12.2022 zu erstellen?

12.04.2023 | 07:59
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Meier,

Sie können doch noch gar nicht "seit über vier Monaten" auf die Abrechnung zum 31.12. warten - wir haben doch gerade erst Mitte April. Sicherlich meinen Sie "seit über drei Monaten".

Ja, Sie haben Recht - für 2022 gab es keine Preisbremse. Aber wenn zu dem Zeitpunkt, wo eigentlich die 2022er-Rechnungen erstellt werden, die Verträge nun mal für die 2023er-Preisbremse vorbereitet werden - dann sind die halt gesperrt für die Abrechnung. Völlig wurst, für welchen Zeitraum Sie nun die Abrechnung wollen. Fadenscheinig ist an (dieser) Aussage von EON mal so gar nichts.

21.04.2023 | 17:14
von Rainer Maier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde gelöst.
Jahresrechnung 2022 erstellt.




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