Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 121 Views | 18.04.2023 | 09:39 Uhr
geschrieben von Sandy C.

Segmüller (Friedberg)

Gesetzliche Gewährleistung - nicht für die Kunden

3,5 Monate alter Artikel, unbenutzt, weist Defekt/Mängel auf. Ich bestehe auf mein Recht aus der gesetzliche Gewährleistung und Ersatzlieferung. Dies wird mir mit dem Hinweis auf Nachbesserungsrecht durch Hersteller abgelehnt.

Ende September kaufte ich einen Artikel aus der Babyabteilung des Möbelhauses.

SCHLAGWORTE

Diesen konnte ich nach massiver Lieferverzögerung dann Mitte Dezember 2022 endlich abholen. Da mein Baby aber noch zu klein war, um den Artikel zu nutzen, lagerte ich ihn originalverpackt im Keller. Ende März holte ich ihn aus dem Keller hoch, um zu schauen, ob wir ihn nun endlich nutzen können. Dazu baute ich ihn auf. Hierbei fiel mir eine Fehlfunktion auf.

Dies reklamiert ich dann Anfang April, mit dem Hinweis, dass ich auf meine gesetzliche Gewährleistung Anspruch erhebe und verlangte eine Ersatzlieferung. Dies wurde aber abgelehnt, mit dem Verweis, dass der Hersteller Nachbesserungsrecht habe.

Wie gesagt: Ich schrieb klar und deutlich, dass ich mich auf § 439 Absatz 1 BGB beziehe und hieraus mein Recht als Verbraucher geltend mache gegenüber meinem Händler. Auf die Frage, auf welcher Grundlage sie mir mein Recht als Verbraucher untersagen, kam gar keine Antwort!

Nachdem ich mit dem Anwalt gedroht hatte, wurde mir trotzig mitgeteilt, dass es ihre Vorschriften seinen mit dem Nachbessern und ich doch den Anwalt einschalten solle.

Dies hier ist nun die letzte Gelegenheit, das Thema ohne Rechtsanwalt zu klären.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Segmüller: Ersatzlieferung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


18.04.2023 | 11:09
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Moin,

ohne nähere Details des Problems zu kennen: bei der Neulieferung bzw Nachbesserung kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Ist der Schaden beispielsweise mit der Lieferung eines neuen Brettes behoben, kann man als Kunde nicht auf eine komplette Neulieferung bestehen. Es kommt also tatsächlich auf den genauen Schaden an, lässt der sich mit wenig Aufwand beheben, muss man das leider so hinnehmen.

19.04.2023 | 16:21
von Sandy C. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fehler scheint behoben. Mal sehen wie lange.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!