E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Mahnung trotz falscher Abschlagsberechnung
Bestell-/Kundennummer: 232080143247
Wir haben ein Haus gekauft und sind beim Gasanschluss automatisch in den derzeit günstigen Grundversorgertarif gerutscht.
Die Vorbesitzer haben einen Abschlag von rd. 300,-- EUR im Monat gezahlt.
Im Begrüßungsschreiben, welches uns am 20.01.2023 zugestellt wurde, wurde dann ein Abschlag von über 700,-- EUR festgelegt und das, obwohl die Verbrauchshochrechnung realistisch war.
Rechnerisch nachvollziehen konnten wir diesen Abschlag jedoch nicht. Wir haben am selben Tag beim Support angerufen, da das Schreiben auf 09.01.2023 datiert war und die Fälligkeit des ersten Abschlags bereits der 23.01.2023 sein sollte.
Im Telefonsupport wurde uns dann bestätigt, dass der Abschlag nur fehlerhaft berechnet worden sein kann, allerdings konnte der Abschlag seitens der E.ON nicht mehr angepasst werden. Auch eine E-Mail, in der wir darum baten, den Abschlag herunterzusetzen, blieb unbeantwortet. Wir haben dann - in Rücksprache mit der E.ON - nur den eigentlich von uns gewünschten Abschlag gezahlt und erhielten die erste Mahnung.
Nach Rücksprache mit dem Telefonsupport sollte eine Mahnsperre eingestellt werden, die bis zur Endabrechnung im Mai greift. Am 18.04.2023 erhielten wir die nächste Mahnung über den Differenzbetrag aus Januar. Ein Telefonat gerade mit dem Support legte offen, dass nie eine Mahnsperre eingestellt worden war.
Wie kann es sein, dass obwohl bestätigt wurde, dass der Abschlag falsch berechnet wurde, dieser partout nicht geändert werden kann und nun regelmäßig Mahnungen eingehen, die ggf. den Schufa-Score dämpfen?
21.04.2023 | 14:57
Abteilung: Kundenbetreuung
Lieber ReclaBoxler,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Es tut uns wirklich leid, dass wir uns bisher nicht besser um Ihr Anliegen gekümmert und Sie sich über unsere Mahnschreiben geärgert haben – bitte entschuldigen Sie. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Ihren Abschlag inzwischen für Sie angepasst.
Ein weiterer Abschlag wird vorerst nicht fällig, da wir im Mai 2023 Ihre Jahresrechnung für Sie erstellen. Wir haben bis dahin gern eine Mahnsperre hinterlegt. Es super, wenn Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen aktuellen Zählerstand mitteilen, damit wir Ihre Rechnung für Sie erstellen können.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland