Durch Hanwha Q CELLS OT Thalheim gelöste Beschwerde. | 21 Views | 08.05.2023 | 13:30 Uhr
geschrieben von Sabine Meiners

Hanwha Q CELLS GmbH OT Thalheim (Bitterfeld-Wolfen)

Ungerechtfertigte Forderung, Probleme m. Kündigung+Kommunikation

Bestell-/Kundennummer: 200132278

Nicht belegbare Forderung, Probleme Kündigung, schlechte Kommunikation, Verzögerung, Verschleppung

Fristgemäß hatte ich unseren mehrjährigen Stromvertrag zum 31.03.23 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Hanwha Q CELLS GmbH hat die Kündigung anfangs nicht akzeptiert, was zur Folge hatte, dass mich auch der neue Stromanbieter nicht annahm.

Nach mehreren anfangs freundlichen, später zunehmend unfreundlichen Telefonaten mit der Hotline (08.03./09.03./10.03./14.03.2023) kam plötzlich von Hanwha Q CELLS die Bestätigung der Kündigung zum 04.04.2023 (am 25.03.2023), deren von Hanwha Q CELLS um 4 Tage später angesehenen Datum für mich zur Folge hatte, dass ich 2 Wochen beim Grundversorger überbrücken musste und erst dann zum gewünschten Anbieter wechseln konnte.

Wunschgemäß habe ich den Zählerstand an Hanwha Q CELLS zum 04.04.2023 übermittelt. Trotz der Kündigung zum 04.04.2023 wurde von meinem Konto weiterhin am 05.04.2023 ein monatlicher Abschlag von 82,- Euro abgebucht. Ich habe diesen Betrag sofort von meiner Bank zurückbuchen lassen, die Einzugsermächtigung entzogen und dies Hanwha Q CELLS auch mitgeteilt. (Ticketnummer: 1156457), woraufhin Hanwha Q CELLS mir am 21.04.2023 antwortete, dass die Abschläge auch mit hinterlegter Kündigung weiterhin abgebucht und später dann wieder verrechnet würden.

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Es wurde mir eine Rechnung erstellt, die zum einen eine Gebühr für die Rückbuchung für den April 2023 beinhaltete, zum anderen eine fiktive Berechnung für 4 Tage im April.

Nochmals habe ich schriftlich dargestellt, dass der Zählerstand zum 04.04.2023 übermittelt wurde und so keine offenen Forderungen seitens Hanwha Q CELLS mehr bestehen (Ticketnummer 1163469 am 28.04.2023). Die Reaktion von Hanwha Q CELLS kam dann am 03.05.2023 und ging in keiner Weise auf meinen Einwand ein.

Ich bin nicht bereit, die Kosten für die Rückbuchung zu tragen, denn der Betrag wurde nach dem durch Hanwha Q CELLS bestätigten Vertragsende eingezogen. Auch sind keine weiteren Kosten angefallen, da der Zählerstand zum 04.04.2023 abgelesen wurde.

Ich erwarte eine Entschuldigung für die schlechte Kommunikation. Da gar nicht auf die vorgetragenen Einwände des Kunden eingegangen wird, ist dies zeitraubend und man hat das Gefühl, mit einem Chatbot zu kommunizieren.

Ich erwarte weiterhin, dass die Forderung von 7,96 Euro an mich zurückgenommen wird.

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Meine Forderung an Hanwha Q CELLS GmbH OT Thalheim: Die unberechtigte Forderung von 7,96 Euro an mich soll zurückgenommen werden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.05.2023 | 13:30
Firmen-Antwort von: Hanwha Q CELLS GmbH OT Thalheim
Abteilung: Energy Retail/Q.ENERGY

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, welche zu der verspäteten Abmeldung zum Lieferende geführt haben.

Bei der Abmeldung des Vertrages zum 04.04.2023 und dem Einzug des monatlichen Abschlages zum 01.04.2023 ist es bedauerlicherweise systemseitig zu einer Überschneidung gekommen.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns wichtig, aus diesem Grund haben wir die Rücklastschriftgebühren ausgebucht und die Abrechnung neu erstellt.

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.05.2023 | 23:27
von Sabine Meiners | Regelverstoß melden
Plötzlich nach Eingabe des Sachverhalts hier in der ReclaBox hat sich QCells anscheinend das, was ich auch schon zuvor dem Service Desk beschrieben habe, durchgelesen und der Sachverhalt ist nun einen Tag später geklärt.

Dem sind allerdings einige Schreiben (mehrere Tickets) meinerseits an den Service Desk vorausgegangen, wo man sich offensichtlich den Fall gar nicht angesehen, sondern nur den eigenen Standpunkt beschrieben hat. Der Fall hatte dadurch mittlerweile schon kafkaeske Züge angenommen. Ein Schelm, wer sich böses dabei denkt.

Ich dabe die hochgerechneten (weiterhin unberechtigten) Energiekosten von 1,88 EUR, die durch die 4 Tage Kündigungsverleppung (01.04.-04.04.2023) nach der Meinung von QCells entstanden sind, heute ausgeglichen.

08.05.2023 | 23:28
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


08.05.2023 | 23:32
von Sabine Meiners gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
QCells hat die alte Abrechnung Nr. 2020543107 storniert und eine korrigierte Endabrechnung erstellt, die ich ausgeglichen habe.




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