Durch Octopus Energy gelöste Beschwerde. | 117 Views | 22.05.2023 | 10:54 Uhr
geschrieben von Thomas He.

Octopus Energy Germany GmbH (Starnberg)

Stromanbieter schätzt viel zu hohen Verbrauch (EEG-Umlage)

Bestell-/Kundennummer: A-85042396

Stromanbieter (Octopus Energy) schätzt Zählerstand für den 30.06.2022 (vor Wegfall der EEG-Umlage) mit Absicht viel zu hoch und weigert sich die Rechnung anzupassen.

Seit dem 01. März 2022 (Zählerstand 87.387) bin ich Kunde bei Octopus Energy.

SCHLAGWORTE


Ich habe bis einschließlich dem 28.02.2023 (ZN: 89686) 2298 kWh verbraucht. Octopus Energy hat als Zählerstand für den 30.06.2022 (Wegfall der EEG-Umlage) meinen Zählerstand auf 88.688 geschätzt.

Daraus ergibt sich für den Zeitraum 01.03.2022 bis 30.06.2022 ein Verbrauch von 1301 kWh und für den Zeitraum vom 30.06.2022 bis zum 28.02.2023 ein Verbrauch von 998 kWh. Im teureren Zeitraum wurde also ein Verbrauch von 325,25 kWh pro Monat angenommen, im günstigeren ein Verbrauch von 124,75 kWh pro Monat. Ziemlicher Schwachsinn für jeden, der nicht komplett bescheuert ist, für Mitarbeiter von Octopus Energy allerdings nicht.

Es wurde also mit Absicht ein viel zu hoher Verbrauch für den Zeitraum vor Wegfall der EEG-Umlage geschätzt, um diese noch abzukassieren. Als ich den Anbieter auf diesen Fehler hingewiesen habe, kam nach langer Wartezeit nur die Antwort, dass man das mit der Rechtsabteilung geklärt hätte und man meine Rechnung nicht anpassen würde.

Der geschätzte Zählerstand war nur im Onlineportal des Anbieters sichtbar. Ich wurde weder per E-Mail, noch per Brief über den geschätzten Zählerstand informiert. Daher habe ich erst durch die Abschlussrechnung von dem geschätzten Zählerstand erfahren. Man konnte mir auch nicht mitteilen auf welcher Grundlage dieser Zählerstand ermittelt wurde, der Belieferungsvertrag wurde von mir auf 2500 kWh pro Jahr abgeschlossen.

Selbst wenn der Anbieter das als Grundlage genutzt hätte (was ja höher als mein tatsächlicher Verbrauch war), wäre der geschätzte Zählerstand für den 30.06.2022 nicht annähernd so hoch ausgefallen.

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Meine Forderung an Octopus Energy Germany GmbH: Anpassung der Rechnung auf einen logischen Verbrauch vor Wegfall der EEG-Umlage.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.05.2023 | 12:20
Firmen-Antwort von: Octopus Energy Germany GmbH
Abteilung: Kundendienst

Hallo Octopus Energy Kunde,

vielen Dank für deine ausführliche Bewertung.

Ein Kollege hat dir bereits eine Mail zukommen lassen. Wir haben uns dein Fall angesehen und würden dein Anliegen gerne auflösen bzw. klären.

Dafür musst du bitte nur auf die Mail antworten.

Generell als Hinweis, wir haben dir eine Mail mit der bitte um Ablesung des Zählerstandes früh geschickt. Hätten wir hier einen erhalten, wäre es nicht zu einer Schätzung gekommen, da es nun aber anders gekommen ist melde dich bitte direkt bei uns und wir klären das.

Beste Grüße

Dein Octopus Energy Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.05.2023 | 19:53
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Dass im geschilderten Fall geschätzt wird, ist zunächst korrekt. Aber das wird ja auch nicht beanstandet.

Wenn ein Stromanbieter den Zählerstand schätzt, so sollte er und muss er auf Nachfrage natürlich die Schätzungsgrundlagen angeben. Das sollte für einen Anbieter auch kein wirkliches Problem sein. Wenn der Anbieter das im vorliegenden Fall offenbar nicht tut, so ist dies natürlich nicht in Ordnung.

Dennoch habe ich einen Tipp: Wenn während eines laufenden Vertrages über die Belieferung mit Strom Ereignisse eintreten, die preisrelevant sind, wie zum Beispiel der Wegfall einer Abgabe, eine weitere Abgabe, eine Erhöhung einer Abgabe oder auch ein Tarifwechsel, so sollte man als Kunde selbst zum entsprechenden Stichtag den Zählerstand ablesen und dem Anbieter mitteilen. Wenn man das tut darf der Anbieter nicht mehr schätzen und wird es normalerweise auch nicht. Er legt dann den abgelesenen Wert zu Grunde.

Dass die EEG Umlage nunmehr über das das allgemeine Steueraufkommen bezahlt wird und ab wann dies erfolgen sollte, ist ja durch alle Medien gegangen. Hier wäre es also sehr hilfreich gewesen, hätten sie den Zählerstand abgelesen und gemeldet.

Wenn eine Ablesung und Meldung nicht erfolgt ist, so muss geschätzt werden. Und die Grundlagen für eine Schätzung muss der Anbieter natürlich auch darlegen können. Aber für die Zukunft vielleicht lieber immer selbst ablesen und melden, sofern man den fraglichem Zeitpunkt bereits kennt.

25.05.2023 | 14:30
von Thomas He. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab einen weiteren Zählerstand zwischen meinem Vertragsbeginn und dem 30.06.2022, der vom Messstellenbetreiber abgelesen wurden und von dem ich nichts wusste. Auf Basis des Zählerstands ergibt der geschätzte Zählerstand zum 30.06.2022 tatsächlich Sinn.

Warum man mir nicht einfach den Grund für die Schätzung nennen konnte ist mir zwar immer noch nicht klar, aber gut, die Sache ist damit erledigt.




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